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Uptunes GmbH (Dance Nation vs. Shaun Baker) lässt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang abmahnen

20.05.200913:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Uptunes GmbH (Dance Nation vs. Shaun Baker) lässt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang abmahnen

(openPR) Eine neue Abmahnwelle droht durch Urheberrechtsverletzungen der Firma Uptunes GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang. Hintergrund ist die Behauptung es wären in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschützte Werke der Künstler Dance Nation vs. Shaun Baker (z.B. Tonaufnahmen Sunshine 2009 vom Tonträger Deep Dance Vol. 14) in peer-to-peer Netzwerken zum upload angeboten worden.

Es wird grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung der Musikstücke, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 450,-- gefordert.

Auf Grundlage eines Streitwert von EUR 10.500,-- werden dem abgemahnten Kosten in Höhe von insgesamt EUR 705,31 vorgerechnet (EUR 683,80 Geschäftsgebühr, 1,51 Rechtsanwaltsgebühr anteilig und EUR 20,-- Auslagenpauschale). Zudem werden als Ersatz der Ermittlungs- und sonstigen Kosten EUR 53,30 gefordert. Daneben soll der Abgemahnte sich verpflichten für jeden Fall zukünftiger Rechtsverletzungen EUR 5.100,-- an die Firma Matthew Tasa zu zahlen.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da die durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte und es zu Mehrfachabmahnungen kommt. Grundsätzlich gelingt es gleich gearteten Ansprüchen entgegen zu treten bzw. die geforderte Summe deutlich zu reduzieren. Dies insbesondere da es sich vorliegend lediglich um einen Musiktitel handelt an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wird.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/uptunes.htm .

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