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Neue Tierversuchs-Richtlinie - EU-Parlament bremst Tierschutz aus

06.05.200913:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das EU-Parlament hat gestern in erster Lesung über Änderungen zur EU-Tierversuchsrichtlinie abgestimmt. Vorausgegangen war ein Entwurf der EU-Kommission, der gegenüber der bislang geltenden Richtlinie 86/609 zum Schutz von Versuchstieren eine deutliche Verbesserung darstellte. Zu diesem Entwurf hatte jedoch bereits der Agrarausschuss des EU-Parlaments tierschutzfeindliche Beschluss-Empfehlungen abgegeben. Viele dieser Vorschläge wurden mit dem gestrigen Votum des Parlaments angenommen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertet dies als herbe Niederlage für den ethischen und wissenschaftlichen Fortschritt.

„Die Richtlinie entscheidet über Leben und Tod von Millionen von Tieren in der EU“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. „Ich bin enttäuscht und entrüstet, dass die EU-Parlamentarier mit diesem Votum der Tierversuchslobby freies Geleit geben und damit langfristig Fortschritt verhindern. Denn sowohl die tierversuchsfreie Forschung als auch die Anerkennung elementarer Tierrechte werden regelrecht in die Verbannung geschickt.“

Der Entwurf der EU-Kommission bleibt zwar ebenfalls hinter den Forderungen des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte und anderer Organisationen zurück, ist jedoch eine Reform gegenüber der derzeitigen Richtlinie. Auch EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hält den EU-Kommissionsentwurf für besser als die gestrigen Entscheidungen. „Wir werden jetzt nicht locker lassen und setzen auf den EU-Ministerrat“, so Simons. Der Ministerrat wird im langwierigen Mitentscheidungsverfahren als nächstes seine Entscheidung zum gestrigen Ergebnis fällen.

Der Bundesverband kritisiert an der gestrigen Abstimmung u.a., dass Tierversuche mit schweren Leiden erlaubt bleiben sollen, selbst solche ohne Schmerzausschaltung, dass auch Affen weiterhin in allen Bereichen eingesetzt werden dürfen und dass eine generelle rückwirkende Bewertung der Versuchsergebnisse nicht erfolgen soll.

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