(openPR) Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ist für viele Freiberufler im Land eine Möglichkeit, ohne Entlassungen auf die Konjunkturkrise zu reagieren. Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) begrüßt die Neuregelung und empfiehlt den Betroffenen, die Möglichkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze zu nutzen.
„Die Konjunkturkrise trifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele Freie Berufe. In der Summe kann das erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung im Land haben“, warnte Schleswig-Holsteins LFB-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Im konjunkturellen Kurzarbeitergeld (Kug) sieht er eine Chance auch für Kanzleien, Büros und Praxen, die Krise mit möglichst wenigen Entlassungen zu meistern.
Die Krise trifft die freien Berufe derzeit noch sehr unterschiedlich. Freiberufler, die etwa stark von Aufträgen aus der Bauwirtschaft abhängen, spürten die Auswirkungen aber bereits. Ihnen steht genauso wie Großunternehmen das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) offen. Die Regelung sieht vor, dass Kug schon bei der Arbeitsstundenreduzierung eines einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters beantragt werden kann – früher musste mindestens ein Drittel der Belegschaft von der mangelnden Auslastung betroffen sein. Neu ist auch, dass die Arbeitsagentur anteilig oder vollständig die Sozialversicherungsbeiträge des kurzarbeitenden Beschäftigten übernimmt.
Voraussetzung ist ebenfalls, dass in Folge der Wirtschaftskrise mitarbeiterbindende Aufträge wegbrechen. Das Unternehmen muss darlegen können, dass der Auftragseinbruch als Folge der Wirtschaftskrise entstanden ist und dass es sich um einen vorübergehenden Engpass handelt, sodass eine Wiederauslastung des Kurzarbeiters als sehr wahrscheinlich gilt. Außerdem muss dargelegt werden, welche Strategien es einleiten will, um die Krise schnellstens zu überwinden.
Küchenmeister rät, eventuelle Kurzarbeit zur Qualifizierung der Mitarbeiter zu nutzen, dafür gilt eine Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bis zu 18 Monaten.








