(openPR) Stuttgart, 15.04.2009 – Die Filme des deutschen „Horror-Spezialisten“ Dr. Uwe Boll sind nicht jedermanns Geschmack. Das ist hinlänglich bekannt. Der in der Szene als „schlechtester Regisseur“ geltende Boll wurde zuletzt gleich mehrmals mit der goldenen Himbeere – dem Gegen-Oskar für die schlechteste Leistung – „geehrt“. So erhielt er für die actiongeladene Komödie „Postal“ die Goldene Himbeere u.a. in der Kategorie „Schlechtester Regisseur“.
Den Anlegern der Achte Boll Kinobeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, die die Produktion dieses Films neben zwei weiteren Filmflops (Seed und Far Cry) finanziert haben, dürfte das Lachen jedoch vergangen sein. Wegen der desolaten wirtschaftlichen Situation des Fonds wurde auf Initiative des Beirats am 23.03.2009 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt. Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertrat auf der Versammlung die Interessen von über 130 Anlegern.
In der teilweise turbulent ablaufenden Gesellschafterversammlung zeichnete sich ab, dass es für die Anleger möglicherweise noch schlimmer kommen kann, als bislang angenommen. Nach den derzeitigen Zahlen steht nämlich zu befürchten, dass die Anleger von ihrer Investition keinen oder nur einen sehr geringen Rückfluss von der Fondsgesellschaft erhalten werden.
Da von den Gesellschaftern entsprechend der Fondskonzeption nur 70 % der Kommanditeinlage geleistet wurde, besteht außerdem das Risiko, dass die Anleger ihre Einlage vollständig leisten müssen. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Rückführung eines vom Fonds aufgenommenen Lieferantenkredits in Höhe von € 17 Mio. als schwierig erweist. Da die Preise auf dem Filmmarkt eingebrochen sind, ist eine Gewinnrealisation insgesamt fraglich.
Außerdem droht den Anlegern Ungemach vom Finanzamt in Form von Steuernachzahlungen. Grund hierfür ist, dass die Produktionskosten der Filme – anders als im Prospekt erwartet – nicht vollständig im ersten Jahr als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, sondern entsprechend der jeweilig tatsächlichen Produktionsdauer über mehre Jahre hinweg anteilig geltend gemacht werden müssen. Rechtsanwalt Florian Hitzler von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Insbesondere den Anlegern, welche im Jahr 2005 eine Einkommensspitze hatten, weil sie z.B. von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhielten, kann dies erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen. Viele unserer Mandanten sind hiervon betroffen.“
Nach Auffassung der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bestehen grundsätzlich gute Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. „Viele unserer Mandanten wurden von ihrem Berater nämlich nicht über die möglichen Negativszenarien aufgeklärt“ ergänzt Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Unsere Kanzlei vertritt in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Anleger auch anderer Boll Fonds“.
Da Verjährungsfristen bereits laufen, sollten sich betroffenen Anleger von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen; unter Umständen müssen kurzfristig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.






