(openPR) 31. Maerz 2004 - Zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz und seiner heutigen Behandlung im Verkehrsausschuss des Bundestages erklaert die stellvertretende verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Karin Rehbock-Zureich:
Mit der erzielten Einigung wird der Schienenverkehr in die Haertefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes () einbezogen. So konnten wir sicherstellen, dass die sinnvolle Foerderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung den umweltfreundlichen und klimaschonenden Schienenverkehr nicht voll belastet.
Da der Schienenverkehr zum grossen Teil mit Strom betrieben wird, war dieser Verkehrstraeger, anders als die konkurrierenden Verkehrstraegern Strasse, Luft und Schifffahrt, vom neuen direkt betroffen. Eine zusaetzliche Belastung des Schienenverkehrs gegenueber seiner Konkurrenten haben wir mit der jetzt vorliegenden Loesung verhindert.
Die in den zustaendigen Bundestagsausschuessen beratene Fassung des Gesetzes weitet die Ausnahmeregelung fuer besonders energieintensive Unternehmen auf den Schienenverkehr aus. Die Entlastung greift ab einer Mindestabnahmemenge und ist auf maximal 20 Millionen Euro jaehrlich begrenzt.








