openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Kreativität ist der beste Kündigungsschutz“ Der Fünf-Punkte-Plan für Arbeitnehmer in der Krise

(openPR) Frankfurt, 16. Januar 2009 - Die gegenwärtige Krise verunsichert Millionen Arbeitnehmer. Viele sind mit der bangen Frage „Wie sichere ich meinen Job?“ ins neue Jahr gestartet. Die täglichen Negativschlagzeilen von Entlassungswellen und Stellenstreichungen schüren die Ängste vieler Menschen noch zusätzlich. Damit aus der Verunsicherung keine Blockade im Job wird, gilt es aktiv zu handeln.
Der Trainer, Berater und Buchautor Jens-Uwe Meyer erklärt, mit welchen Strategien Mitarbeiter im Job richtig reagieren. Wenn das Unternehmen in eine Krise schlittert, ist pro-aktives Verhalten wichtig. »In der Krise suchen Firmen händeringend nach neuen Ideen«, sagt Meyer. »Mitarbeiter, die aktiv mithelfen, nach kreativen Lösungen zu suchen, wird es beim Stellenabbau selten treffen – schließlich sind sie die Köpfe, die die Zukunft prägen.« Meyer rät also:

1. Setzen Sie radikal neue Prioritäten, werfen Sie unnötigen Ballast über Bord!
2. Planen Sie vier Stunden wöchentlich für die Entwicklung neuer Ideen ein!
3. Werden Sie zum Sparminister, durchforsten Sie Ihre Firma nach Verschwendung und entwickeln Sie Lösungsideen!
4. Denken Sie über Produkte und Dienstleistungen nach, die Ihrer Firma in der Krise helfen!
5. Schaffen Sie ein Ideen-Netzwerk über Abteilungsgrenzen hinweg. Das erhöht Ihr Standing in der Firma!

Wie einfach es ist, kreativ zu sein und erfolgreiche Ideen im Arbeitsalltag zu entwickeln, das zeigt Jens-Uwe Meyer in seinem Buch Das Edison-Prinzip. Der genial einfache Weg zu erfolgreichen Ideen.

Mehr Infos zum Buch unter http://www.campus.de/isbn/9783593385174

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 273448
 121

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Kreativität ist der beste Kündigungsschutz“ Der Fünf-Punkte-Plan für Arbeitnehmer in der Krise“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Campus Verlag

Bild: "Das Kartellamt ist eine inquisitorische Behörde"Bild: "Das Kartellamt ist eine inquisitorische Behörde"
"Das Kartellamt ist eine inquisitorische Behörde"
"Das Bundeskartellamt hat sich zu einer inquisitorischen Behörde entwickelt, die massiv in funktionierende Wirtschaftsabläufe eingreift, die bewährte Geschäftsmodelle vernichtet und Arbeitsplätze gefährdet," so Detlef Brendel, dessen Buch "Wirtschaft im Würgegriff. Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert" (gemeinsam mit Florian Josef Hoffmann) jetzt erschienen ist. Die Wirtschaftsexperten enthüllen in ihrem Buch die fragwürdigen Praktiken der Kartellbehörden: Bewährtes Geschäftsverhalten wird als gesetzeswidrige Wettbewerbsverzerrung gedeu…
Bild: Psychogramm einer gestressten NationBild: Psychogramm einer gestressten Nation
Psychogramm einer gestressten Nation
Frankfurt, 14.02.2013. Wie fühlen sich die Menschen in unserem Land und was wünschen sie sich für ihr Leben? Der renommierte Psychologe Stephan Grünewald ist Experte für die Seelenlage der Deutschen und weiß, was sie wirklich bewegt. Sein neues Buch "Die erschöpfte Gesellschaft. Warum Deutschland neu träumen muss" ist das Psychogramm einer gestressten Gesellschaft, die ihren Lebenssinn neu entdecken muss. Ein fundierter und spannender Bericht zur Lage der Nation. Die Deutschen stehen unter Druck: Ihnen wird immer mehr Leistung, immer höhere …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, InsolvenzBild: Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz
Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz
… auch in der Corona-Krise. Denkbar ist, dass in Ausprägung dieser Pflicht das Anbieten von Homeoffice für Mitarbeiter zwingend ist. Kündigung wegen Corona KriseKündigungsschutz im Arbeitsrecht In der Regel werden in der Corona Krise Kündigungen wegen fehlender Aufträge oder gar erzwungenen Schließungen der Geschäfte und des Gewerbes ausgesprochen. Auch …
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 37/2006 vom 28.09.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 37/2006 vom 28.09.2006
RECHTLEGAL - Newsticker 37/2006 vom 28.09.2006
Arbeitsrecht - Kündigungsschutz für Zeitarbeiter Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum Az. 2 AZR 412/05 eine Grundsatzentscheidung für Mitarbeiter von Zeitarbeits-Firmen gefällt. Geklagt hatte ein bereits fünf Jahre zu einem Kunden "ausgeliehener" Mitarbeiter der Zeitarbeits-Firma, dem nach Ende dieser Tätigkeit betriebsbedingt gekündigt wurde. Knappe …
Bild: Arbeitsrecht: Arbeitnehmer in Kleinbetrieben können ihren Kündigungsschutz verlierenBild: Arbeitsrecht: Arbeitnehmer in Kleinbetrieben können ihren Kündigungsschutz verlieren
Arbeitsrecht: Arbeitnehmer in Kleinbetrieben können ihren Kündigungsschutz verlieren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer in kleineren Betrieben wegen der Änderung der „Kleinbetriebsklausel" im KSchG seit dem 1. Januar 2004 mitunter Ihren Kündigungsschutz verlieren können. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, …
Bild: Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Auf die Zahl der Beschäftigten kommt es anBild: Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Auf die Zahl der Beschäftigten kommt es an
Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Auf die Zahl der Beschäftigten kommt es an
Neues Kündigungsschutzgesetz sollte Neueinstellungen erleichtern / Manchmal greift auch jetzt noch die alte Regel Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Jürgen S. Der Betrieb, in dem er seit 2003 arbeitete, hat ihm jetzt gekündigt. 2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz geändert. "Gilt für mich noch das alte oder das neue Gesetz?" Die Antwort …
Mehr Rechtssicherheit beim Kündigungsschutz
Mehr Rechtssicherheit beim Kündigungsschutz
… stattfindenden Anhörung zu den Reformen auf dem Arbeitsmarkt erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestags fraktion, Klaus Brandner: Wir brauchen im Kündigungsschutz eine Klarstellung bei der Höhe von befristeten Einstellungen, damit das Gesetz zielsicher für Kleinbetriebe gilt. Sinnvoll ist eine Regelung, nach der …
Bild: Kündigung, Kündigungsschutz und BetriebsübergangBild: Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsübergang
Kündigung, Kündigungsschutz und Betriebsübergang
… Ansicht des BAG (Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 431/06) nimmt ein Arbeitnehmer bei einer Ausgliederung eines Betriebsteils in ein anders Unternehmen seinen Kündigungsschutz nicht mit, obwohl § 613 a BGB eigentlich die Rechtsstellung des Arbeitnehmers bei einer Übernahme sichern soll. Entscheidend sei allein, ob das übernehmende Unternehmen …
Welchen Schutz bietet die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei drohendem Arbeitsplatzverlust?
Welchen Schutz bietet die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei drohendem Arbeitsplatzverlust?
… Schwerbehinderteneigenschaft. Die Anerkennung einer Schwerbehinderung beinhaltet gem. §§ 85 – 92 SGB IX als wesentliches Kernstück des Schwerbehindertenrechts einen besonderen Kündigungsschutz (gilt neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz). Diesen besonderen Kündigungsschutz genießt ein Arbeitnehmer dann, wenn er als Schwerbehinderter …
Bild: Dr. Patrick Stach über das Arbeitsrecht - Gesetze für Arbeitnehmer in der SchweizBild: Dr. Patrick Stach über das Arbeitsrecht - Gesetze für Arbeitnehmer in der Schweiz
Dr. Patrick Stach über das Arbeitsrecht - Gesetze für Arbeitnehmer in der Schweiz
… Know-how, um Arbeitnehmer in noch so verzahnten Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei seiner Tätigkeit liegen ihm besonders die Regelungen zu den Themen Gleichberechtigung, Kündigungsschutz sowie Urlaubs- und Pausenregelungen am Herzen. Uns informiert Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG über die folgenden Punkte: • Wie wird ein …
Bild: Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?Bild: Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?
Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz bei Elternzeit selbst dann, wenn keine Elternzeit genommen wird?
Dass Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz genießen, ist allgemein bekannt. Der besondere Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. …
Bild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und WehrdienstleistendeBild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Rekruten und Wehrdienstleistende genießen besonderen Kündigungsschutz. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer nicht kündigen, § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz. Entsprechendes gilt auch für Soldaten auf Zeit. Geht dem Arbeitnehmer …
Sie lesen gerade: „Kreativität ist der beste Kündigungsschutz“ Der Fünf-Punkte-Plan für Arbeitnehmer in der Krise