(openPR) Tarifautonomie sichert flexible Tarifpolitik
05. November 2003 - Zum Abschluss der heutigen Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die Betriebsrätekonferenz hat die Vielfalt des bestehenden Tarifsystems noch einmal öffentlich gemacht. Je nach Branche und Region gibt es recht unterschiedliche Lösungen, darüber hinaus enthalten viele Tarifverträge betriebliche Öffnungsklauseln, um sich auch kurzfristig den unterschiedlichen Gegebenheiten und Gestaltungsmöglichkeiten anpassen zu können.
Hier treten dann die Betriebsräte in Aktion, sie setzen sich für die Interessen der Beschäftigten ein und bringen sie mit denen des Unternehmens in Einklang. Die Basis für die große Flexibilität besteht aber in derTarifautonomie. Konkret bedeutet dies, dass Tarifverträge verbindlich sind und nur die Tarifvertragsparteien selbst Änderungen oder Öffnungsklauseln vereinbaren können. Die Betriebsräte betonten ausdrücklich, dass sie die (Flächen)-tarifverträge als Ausgangsbasis brauchen. So könnten sie die Sicherheit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Flexibilität verbinden. Die Tarifverträge gewährleisten Mindestbedingungen und verhindern Wettbewerbsverzerrungen. Abweichungen bedeuten dann ein Geben und Nehmen, aber kein einseitiges Handeln. Oft liegt eine Abweichung zum Beispiel bei der Arbeitszeitregelung in beiderseitigem Interesse, um Aufträge und Arbeitsplätze zu sichern oder auchProduktionsschwankungen auszugleichen. Langzeitkonten sind ein Instrument, das durchaus noch weiterentwickelt werden kann.
Im Einzelfall kann es natürlich sinnvoll sein, materielle Leistung gegen Arbeitsplatzsicherheit einzutauschen. Für Notfälle wollen alle gerüstet sein. Die Betriebsräte wollen sich aber nicht unnötig unter Druck setzen lassen und über Abweichungen nicht alleine entscheiden, gerade auch im Interesse der Beschäftigten. Ein betriebliches Bündnis heisst nicht, die Gewerkschaften draussen zu halten. Nur so lässt sich verhindern, dass aus einem Notfall ein Flächenbrand wird, weil andere Betriebe nachziehen und dann ebenfalls eine Notlage behaupten. Forderungen der CDU/CSU und FDP nach betrieblichen Bündnissen per Gesetz erteilten die Betriebsräte daher eine klare Absage. Dieses würde die Basis der Tarifverträge zerstören.
Das Tarifvertragsgesetz gibt ausreichend Spielraum. Dieser Spielraum wird in den einzelnen Tarifbereichen in einer großen Vielzahl genutzt zum Beispiel über Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und Arbeitszeit. Die Betriebsräte stellten klar, dass sich in der Praxis das bestehende System bewährt hat. Das große Flexibilitätspotenzial ist noch ausbaufähig, neuer Gesetze bedarf es dafür nicht.
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