Bundesrechnungshof kritisiert Spitzengehälter der Krankenkassenchefs
(openPR) Der Bundesrechnungshof hat die Gehälter der Vorstände vieler gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als überzogen kritisiert. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hält der Rechnungshof eine Obergrenze von rund 130.000 Euro für angemessen. Diese Grenze wird nach Angaben des Internetportals “Krankenkassen.de“ von über 40 Kassen schon bei der Grundvergütung überschritten. Rechnet man mögliche Prämien und Zulagen hinzu, können die Chefs von über 60 Kassen mehr als 130.000 Euro verdienen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können im Internet nachlesen, wie ihre Kasse mit dem Thema "Vorstandsgehälter" umgeht. „Krankenkassen.de" veröffentlicht eine umfangreiche Liste der Vergütungen der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen. Quelle sind die Pflichtangaben zur Offenlegung der Gehälter der Krankenkassen-Vorstände, die die Kassen im März 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht haben.
Die Liste der Vorstandsgehälter finden Sie im Internet: www.krankenkassen.de
Direkter Link zur Liste der Grundvergütungen:
http://www.krankenkassen.de/ref/vorstand-grundverguetung/
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