(openPR) Der Klinische Ethiker des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Klaus Kobert, hat den Entwurf für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker kritisiert, da nach dem Stünker-Entwurf die Reichweite der Patientenverfügung nicht beschränkt werden soll.
„Wenn unabhängig von Art und Schwere der Erkrankung auf bestimmte Heilverfahren verzichtet wird, dann ist das eine Werteverschiebung, und die geht mir entschieden zu weit.“ (Quelle: idea.de – das christliche Nachrichtenportal, Mitteilung v. 31.07.08)
Es ist daran zu erinnern, dass es sich nicht um eine „Werteverschiebung“ handelt. Der Patient allein bestimmt (von Ausnahmefällen abgesehen) darüber, ob er sich überhaupt einer ärztlichen Behandlung unterziehen will. In diesem Sinne hat der Patient selbstverständlich das Recht, überhaupt von einer ärztlichen Behandlung oder bestimmte Heilverfahren Abstand zu nehmen und dies gilt auch für den Fall, dass eine kurative medizinische Behandlung nicht mehr angezeigt ist.
Wenn überhaupt eine „Werteverschiebung“ stattfindet, dann durch einen neu aufkeimenden ethischen Paternalismus.
Lutz Barth






