(openPR) Sankt Augustin, 28. Juli 2008. In Zeiten stetig steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein wird der Umstieg auf alternative Energiequellen immer attraktiver. Solarenergie gewinnt stetig an Bedeutung, da die Gewinnung von Solarstrom schadstofffrei und ungefährlich ist. Zudem steht Solarenergie unendlich zur Verfügung und gehört neben der Wind- und Wasserenergie zu den regenerativen Energien. Solaranlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom oder Wärme funktionieren aber nur dann wirtschaftlich, wenn sie von qualifiziertem Personal und aus hochwertigen Komponenten errichtet werden. Klare Qualitätskriterien für die Auswahl des Anlagen-Anbieters gibt seit 2005 das RAL Gütezeichen Solarenergieanlagen den Investoren sowie Fach- wie Privatkunden an die Hand. Die entsprechende RAL Gütesicherung wurde jetzt um die Bereiche Service und Betrieb erweitert und bietet somit umfassende Sicherheit auch für die Zeit nach der Installation der Anlage.
Die Gütesicherung Solarenergieanlagen beschreibt die Güte der Komponenten, der Planung, der Ausführung und des Service und Betriebs von solarthermischen und photovoltaischen Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie. Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen legen die Rahmenbedingungen für Komponenten, Konzeption, Ausführung und Service und Betrieb bei solarthermischen und photovoltaischen Anlagen fest.
Die Gütesicherung für den Bereich Service und Betrieb stellt spezifische Anforderungen an die Wartung bei Überwachung durch den Anlageneigentümer. Dazu gehören ein Wartungsprotokoll mit einem Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers, allgemeinen Angaben, technischen Anlagendaten, Prüfungen, Plausibilitätskontrollen, Zählerdaten, Messdaten, Wartungsarbeiten und ertragsmindernden Faktoren. Des Weiteren werden Anforderungen an das Ausführen von Arbeiten sowie betriebliche und personelle Anforderungen gestellt. In der Erweiterung der Gütesicherung geht es um die Störungsbehebung bei der Überwachung durch den Anlageneigentümer, die Wartung und Störbehebung bei Überwachung durch einen Dienstleister sowie um den Betrieb der Anlage durch einen Dienstleister.












