(openPR) Modellversuch bis ins Jahr 2005 verlängert
Die Deutsche BKK wird sich bis zur endgültigen Entscheidung, ob Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird, auch weiterhin an dem Modellversuch beteiligen und die Kosten übernehmen für eine Akupunkturbehandlung bei den Indikationen
chronische Kopfschmerzen, chronische Lendenwirbelsäulen-Schmerzen, chronische Schmerzen aufgrund einer Hüft- oder Kniegelenksarthrose.
Die Akupunkturbehandlung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Deutsche BKK beteiligt sich bereits seit drei Jahren an dem Modellversuch, weil sie den Menschen helfen möchte, die positive Erfahrungen mit Akupunkturbehandlungen gemacht haben.
Inzwischen liegen auch die ersten Studien dazu vor. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog ist jedoch noch nicht gefallen. Um den Ärzten und Patienten eine weitere Akupunkturbehandlung zu ermöglichen, wurde der Modellversuch zunächst verlängert. Bis zum Jahr 2005 soll über eine gesetzliche Grundlage für die Akupunkturbehandlung entschieden werden.
Alle Versicherten, die sich einer Akupunkturbehandlung unterziehen möchten, sollten vorher mit der Deutschen BKK Kontakt aufnehmen, denn die Kundenberater können ihnen die Ärzte nennen, die an dem Modellversuch teilnehmen, was neben den oben genannten Indikationen die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme der Behandlungskosten ist. Informationen unter 01802/18 08 65.







