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AStA der Universität Potsdam fordert Rechtsgutachten an

24.04.200812:47 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: AStA der Universität Potsdam fordert Rechtsgutachten an

(openPR) Studierendenvertretung beginnt gleichzeitig mit der Suche nach potentiellen KlägerInnen gegen fragwürdige Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) fordert ein Rechtsgutachten im Fall der umstrittenen Zulassungsordnungen für Master-Studiengänge an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät an. Wie der AStA bereits am 4. April mitgeteilt hatte, hatte die Präsidentin der Universität, Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst, eine Zulassungsordnung für vier Master-Studiengänge gegen den Willen des Senates, dem höchsten beschlussfassenden Organ der Hochschule, genehmigt. Der AStA hatte damals eine rechtliche Prüfung angekündigt.

Norbert Müller, AStA-Referent für Offene Universität, erklärt hierzu: "Nachdem Frau Kunst gegen alle rechtlichen Zweifel und gegen den Willen des Senats der Universität die umstrittenen Zulassungsordnungen genehmigt hatte, haben wir nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Wir bezweifeln ausdrücklich, dass es rechtlich zulässig ist, per Zulassungsordnung einen Numerus Clausus von 2,6 im Bachelor als Voraussetzung für die Immatrikulation in einen Master-Studiengang festzusetzen."

Der AStA der Universität Potsdam geht diesen Weg nicht das erste Mal. Bereits 2006 wurde im Fall des Belegpunktesystems an der Universität Potsdam zunächst die rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Prüfungsrecht durchgeführt bevor drei Studierende eine Normenkontrollklage gegen das Belegpunktesystem einreichten.

Damals wie heute wurde der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler beauftragt. "Die Universität Potsdam ist im Umgang mit dem Hochschulrecht offenbar ganz besonders kreativ. Es ist doch bemerkenswert, dass gegen den Willen des höchsten Gremiums der Universität, dem Senat, die Präsidentin die rechtlich hoch umstrittene Zulassungsordnung in Kraft treten lässt. Wir werden in den nächsten Wochen eingehend prüfen, ob in diesem Fall der Weg eines Normenkontrollverfahrens machbar ist", so Achelpöhler.

"Sollte die Prüfung unsere Position, dass solche Zulassungsordnungen rechtswidrig sind, bestärken, werden wir ein Normenkontrollverfahren einleiten. Betroffene aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam können sich gern beim AStA melden", schließt sich Norbert Müller an. Der AStA wird hier selbstverständlich eventuell anfallende Kosten für den Rechtsstreit übernehmen.

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