(openPR) Die Verordnung von Heilmitteln nach den Richtlinien des Heilmittelkataloges ist meist mit dem intensiven Studieren der Richtlinien und Preise verbunden. Neben dem Zeitverlust werden so bei der Verordnung von Heilmitteln vermeidbare Fehler gemacht.
In TurboMed® sind jetzt die einfache und vor allem richtlinienkonforme Heilmittel-Verordnung sowie eine direkte Budgetkontrolle möglich.
Die KV-spezifischen Preise für Primär- und Ersatzkassen sind darin ebenso enthalten wie Unterscheidungen nach Kostenträgergruppen (AOK / IKK / BKK / LKK und Bundes-knappschaft). In TurboMed® sind die derzeit zur Verfügung stehenden Preise und Informationen zu den Heilmittelverordnungen eingepflegt und stehen den Anwendern ab dem Quartal 2/2008 zur einfachen und sicheren Heilmittelverordnung zur Verfügung.
Einfach intuitiv werden die Heilmittel anhand der Leitsymptome ausgewählt und verordnet. Standard-Werte für die Behandlungen (Anzahl, Häufigkeit) werden vorgegeben, Diagnosen abgefragt und Therapieziele definiert. Während der Verordnung wird passend zum KV-Bereich und zur Krankenkasse des Patienten der Preis für die Heilmittel-Behandlung in die Karteikarte des Patienten übernommen. Damit ist eine statistische Auswertung des Heilmittelbudgets möglich.
***
Über das Menü „Rezept“ findet der Arzt die neue „Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien“. Über die erste Eingabemaske wird die jeweilige Indikation über eine vorgegebene Auswahl oder die direkte Eingabe des Schlüssels ausgewählt. TurboMed® bietet, über die Leitsymptomatik geordnet, die zur Auswahl stehenden Indikationen farblich pas-send zum Heilmittelkatalog an. Die Liste in Form einer Baumstruktur ermöglicht dem Arzt, die passende Indikation einfach und schnell durch Anklicken mit der Maus auswählen. TurboMed® zeigt dabei alle zur Indikation passenden Heilmittel zur Auswahl an.
Der Arzt kann in der Maske ein oder auch mehrere Heilmittel auswählen und die Diagnose eintragen. Das (oder auch mehrere) angewählte Heilmittel wird nun mit Standardwerten für Behandlungs-Anzahl, Wiederholungs-Frequenz und Regelfall-Informationen angezeigt. Auch die Leitsymptomatik und das darin vorgegebene Therapieziel werden angezeigt. Die Kosten für die einzelne Behandlung werden ebenfalls angezeigt und dann, multipliziert mit der Anzahl der Behandlungen, als Gesamtpreis in die Karteikarte des Patienten übernommen. Dort wird auch die eigentliche Heilmittelverordnung als Formular abgelegt, damit ist eine einfache und schnelle Folge-Verordnung per Mausklick direkt aus der Patientenkarteikarte möglich.
Erfolgt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls, öffnet TurboMed® automatisch eine Eingabemaske zur medizinischen Begründung der Notwendigkeit der Verordnung.
Bei einer Verordnung einer Stimm-Sprech-Therapie wird zusätzlich eine HNO-Befundmaske angezeigt, deren Eingaben dann ebenfalls für den Ausdruck der Heilmittel-Verordnung übernommen wird.
Über die integrierten Statistikfunktionen haben die TurboMed®-Anwender bei Anwendung der neuen „Heilmittelverordnung gemäß Heilmittelrichtlinien“ zukünftig dann immer die Ausschöpfung ihrer Heilmittel-Richtgröße im Blick.
Damit hat TurboMed® diesen wichtigen Bereich der Verordnungen auf ein neues Komfort-Niveau gehoben und bietet seinen Anwendern zusätzliche Verordnungs- und Budgetsicherheit. Diese Funktionen wurden aufpreisfrei im Rahmen des Quartalsupdate 2/2008 allen TurboMed®-Anwendern zur Verfügung gestellt.













