(openPR) Nachdem die EU-Kommission in Brüssel wegen des Mehrbesitzverbotes für Apotheken ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, verschärft sich die bisherige Situation für deutsche Apotheker weiter. Aber eben diese Entwicklung birgt auch Chancen für den stationären und insbesondere für den Versand-Apotheker.
Bislang wurde noch nicht betrachtet, welche ökonomischen Konsequenzen sich ergeben, wenn zunächst das Mehrbesitzverbot fällt und dann (möglicherweise) das Fremdbesitzverbot. Aber auf eben diese Konstellation steuern wir meiner Meinung nach zu. Die Europäische Kommission will die Bundesrepublik Deutschland zur völligen Freigabe des Mehrbesitzes vertragsstrafenrechtlich zwingen; über das Fremdbesitzverbot wird in den aktuellen Verfahren des Europäischen Gerichtshofs frühestens im Herbst 2008 möglicherweise jedoch erst im Frühjahr 2009 entschieden.
Es gibt gewichtige Gründe für und ebenso gute Gründe gegen das Fremdbesitzverbot; zu leugnen ist jedenfalls nicht, dass eine derartig zeitversetzte Entscheidungsfolge einem Apotheker die Möglichkeit bietet, auf der Basis offenen Mehrbesitzes oder liberalisiertem Mehrbesitzverbotes gezielt Apotheken dem Fremdbesitz zu entziehen. Der Apotheker, der den Wegfall des Fremdbesitzverbotes erwartet, aber nicht begrüßt, hat einen zeitlichen Korridor um selbst oder über Kooperationen apotheker-gerechte Lösungen zu finden, und auf diese Weise eine Reihe ausgesuchter Apotheken für den Fall des Fremdbesitzverbotes zu präparieren.
In meinen Augen gibt es auf Grund der eben skizzierten Entwicklung eine ganze Reihe denkbarer Lösungsansätze. Immer geht es darum, dass der Apotheker Herr seiner Apotheke bleibt, ihm aber Instrumentarien in die Hand gegeben sind, mit denen er fremd gesteuerten Ketten Stand halten kann.











