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Besser und leichter vergleichen bei Haus- und Wohnungskauf

18.03.200810:56 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Würzburg. Käufer von Häusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien können sich ab Sommer 2008 freuen. Die sogenannte Bauteilbeschreibung im Bauträgervertrag, die über typische Charakteristika eines Hauses wie Material, Struktur und Energieverbrauch informiert, soll in Zukunft nach einem einheitlichen Leitfaden erstellt werden. „So hat der Käufer bei der Auswahl seines Objekts eine leichtere und zuverlässigere Entscheidungsgrundlage und kann Angebote besser vergleichen“, sagt Eduard Hartmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäude und Bauwesen aus Würzburg.
Bisher enthielten Bauteilbeschreibungen oft viele Materialfestlegungen. Viel wichtiger sind die technischen Eigenschaften eines Hauses, einer Wohnung oder Gewerbeimmobilie. Waren die Bauteilbeschreibungen bislang oft statisch bzw. zeitpunktorientiert, soll der neue Leitfaden Veränderungen und Entwicklungen zwischen dem Erstellen der Bauteilbeschreibung und der Ausführung des Gebäudes berücksichtigen. Das hat Vorteile für beide Seiten. „Seriöse Anbieter können damit werben, dass Ihre Baubeschreibung nach den neuen und kompetenten Leitfaden erstellt wurde“, stellt Eduard Hartmann klar.
Wem die Angaben in der Bauteilbeschreibung nicht ausreichen, der kann mehr Details bei einer Einzelverhandlung fordern. Allerdings warnt der Sachverständige vor zu vielen Nuancen auf dem Papier. „Wenn der Detaillierungsgrad zu hoch ist, bleiben zu wenig wirtschaftliche Spielräume bei der Ausführung und bei der Vergabe an die Subunternehmer“, so Hartmann. Der Nachteil für den Verkäufer: Marktvorteile können nicht genutzt werden, das Objekt muss teuerer angeboten werden. Worauf es wirklich ankommt, lässt sich in einer Faustformel festhalten: Alle für das Bauwerk wirklich notwendigen Bauteile müssen benannt sein. Ebenso jene, die nicht in der Beschreibung enthalten sind.
Der neue Leitfaden entsteht auch im Zuge eines Forschungsprojekts zum Thema „Bauteilbeschreibung im Bauträgervertrag“, welches das Bundesbauministerium fördert. Am Leitfaden arbeitet Eduard Hartmann als Vertreter der Bausachverständigen mit, er soll Mitte 2008 fertig gestellt werden. Dann ist er im Buchhandel oder unter www.hartmann-schulz-partner.de erhältlich. Schon jetzt können Käufer und Verkäufer Baubeschreibungen von Sachverständigen überprüfen lassen.

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