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Volksbegehren im Saarland geplant

01.02.200818:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Volksbegehren im Saarland geplant
Mirko Welsch
Mirko Welsch

(openPR) Im Saarland stehen aufgrund des geplanten Nichtraucherschutzgesetzes die Zeichen auf Sturm für die amtierende CDU-Landesregierung. Eine private Initiative unter Anführung von Mirko Welsch (30, FDP) plant die Durchführung eines Volksbegehrens gegen das neue Gesetz. Ziel dieses Vorhabens ist es, dass Lokalitäten im Saarland frei entscheiden dürfen, ob diese nun ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind.

Um dies zu erreichen treffen sich die Initiatoren am 9. Februar 2008 um 19 Uhr in Saarbrücken zu einem ersten Koordinations-Treffen im privaten Rahmen.

Zum Thema Volksentscheide im Saarland:
Mit der Verfassungsänderung vom 4. Juli 1979 ist auch dem Volk das Recht der Gesetzesinitiative gegenüber dem Landtag gegeben worden. Ein solcher Volksgesetzentwurf wird durch Volksbegehren beim Landtag eingebracht. Die Voraussetzungen für ein Volksbegehren sind äußerst streng. Es ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen. Kraft ausdrücklicher Verfassungsbestimmung ist ein Volksbegehren über finanzwirksame Gesetze, Abgabengesetze, Besoldungsgesetze, Staatsleistungen und Staatshaushalt unzulässig. Weiterhin muss dem Volksbegehren ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zu Grunde liegen. Es kann erst eingeleitet werden, wenn es von 5000 Stimmberechtigten beantragt wird, d.h. es sind 5000 Unterstützungsunterschriften erforderlich, bis die Landesregierung verpflichtet ist, die organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung des Volksbegehrens zu treffen. Das Volksbegehren ist zu Stande gekommen, wenn es von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten unterstützt wird. Erst dann wird es von der Landesregierung dem Landtag unterbreitet. Entspricht der Landtag binnen drei Monaten dem Volksbegehren nicht, so ist innerhalb von weiteren drei Monaten ein Volksentscheid über das begehrte Gesetz herbeizuführen.

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