(openPR) Berlin, 29. 01. 08 - In diesen Tagen informiert die Toll Collect GmbH alle Unternehmen der Transport- und Logistikbranche, über die neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ab 1. Februar 2008 gelten. Die mehr als 112.000 bei Toll Collect GmbH registrierten Unternehmen im In- und Ausland werden per Post angesprochen. Darüber hinaus kann sich jeder auf der Toll Collect-Internetseite informieren.
Seit Bestehen der Toll Collect GmbH ist es die dritte Neufassung der AGB. Die Änderungen reflektieren die Erfahrungen aus drei Jahren Mautbetrieb und beziehen sich auch auf die Leistungsbeschreibung sowie das Preisverzeichnis.
Konkret geht es u.a. um die Aufhebung der betragsmäßigen Beschränkung der Haftung seitens Toll Collect GmbH. Des Weiteren wird die Toll Collect GmbH künftig 15,00 Euro für die Entsperrung eines Fahrzeuggeräts berechnen, wenn der Benutzer die Sperrung zu vertreten hat. Für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Geltung der neugefassten AGB, also bis zum 14. März 2008 ist die Entsperrung eines Fahrzeuggeräts aus Kulanz noch unentgeltlich.
Bei der Neufassung der AGB war das Bundesamt für Güterverkehr einbezogen. Die Verbände des Transportgewerbes wurden ebenfalls vorab über die geplanten Änderungen informiert.
Nun haben die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche sechs Wochen Zeit, um die neuen AGB, die Leistungsbeschreibung und das Preisverzeichnis zu prüfen und ggf. schriftlich Widerspruch zu erheben.
Die AGB regeln die Beziehungen zwischen allen Firmen, die das Mautsystem nutzen einerseits sowie der Toll Collect GmbH andererseits.
Nachlesbar sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit allen Änderungen auf der Toll Collect-Internetseite unter www.toll-collect.de





