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ONLINE FUCHS ./. Smart Surfer: GMX zieht Berufung zurück

21.12.200711:50 UhrIT, New Media & Software
Bild: ONLINE FUCHS ./. Smart Surfer: GMX zieht Berufung zurück
Mit der Autopilot Funktion keinen Tarifwechsel verpassen
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(openPR) Hamburg, 21.12.2007 - Im Rechtsstreit der GMX GmbH hatte das Landgericht Hamburg (312 O 266/07) erstinstanzlich u.a. geurteilt, dass die FuchsCom GmbH ihre Software ONLINE FUCHS zu Recht als den „Least-Cost-Router für Modem-/ISDN-Surfer mit den billigsten Internet-by-Call-Tarifen“ bezeichnet hat. Dagegen hatte GMX Berufung eingelegt. Am Mittwoch fand nun die mündliche Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht statt. Nachdem der Senat seine Einschätzung der Rechtslage dargelegt hatte, zog GMX die Berufung zurück.



Hintergrund der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung ist eine Pressemitteilung der FuchsCom aus letztem März, in der u.a. darauf hingewiesen wurde, dass ein Grund für die Preisvorteile des ONLINE FUCHS gegenüber seinem großen Konkurrenten das Fehlen einer Umsatzprovision ist. Dazu erläutert Harm Behrens, Geschäftsführer der FuchsCom GmbH: „Der SmartSurfer verlangt seit 1. Februar 2007 für die Auflistung von den Providern, die monatlich mehr als 1 Million Minuten über deren LCR umsetzen, eine Umsatzbeteiligung von netto 0,25 Ct./Min., die diese in der Regel direkt an die Kunden weitergeben.“ Diesen Zusammenhang wollte GMX nicht anerkennen und zog vor Gericht. Außerdem sollte FuchsCom untersagt werden, auf der Internetseite www.online-fuchs.de ihren Tarifmanager als den Least-Cost-Router mit den billigsten Internet-by-Call-Tarifen zu bewerben.

Bereits das Landgericht ließ sich von den Argumenten der GMX nicht überzeugen und wies mit Urteil vom 29. Mai den Verfügungsantrag zurück. Zur Begründung führte es u.a. aus: „Somit ist es zutreffend, dass die fehlende Provisionspflicht im Online Fuchs ursächlich dafür ist, dass dieser billigere Tarife als der SmartSurfer ausweisen kann.“ Darüber hinaus habe FuchsCom „dezidiert vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass die in ihrem Produkt gelisteten Tarife zu jeder Zeit zur preislichen Spitzengruppe der am Markt erhältlichen Tarife gehören.“ Diese Auffassung bestätigte auch das Hanseatische Oberlandesgericht, was GMX veranlasste, die Berufung zurück zu ziehen. Damit ist das Verfügungsverfahren abgeschlossen. Abzuwarten bleibt, ob GMX noch ein Hauptsachverfahren anstrengen wird.

Harm Behrens weiter: „Der Ausgang des Berufungsverfahrens bestärkt unsere Auffassung, dass sich auch kleine Unternehmen mit herausragenden Produkten gegenüber großen Konzerngesellschaften profilieren können. Wie das Vorgehen von GMX zeigt, wird der ONLINE FUCHS mittlerweile als ernst zu nehmender Wettbewerber angesehen.“

Das Sparpotenzial für die Internetnutzer mit Modem- oder ISDN-Zugang ist enorm. Bei einer durchschnittlichen Internet-Nutzung von 30 Minuten pro Tag mit einem Tarif von z.B. 0,10 Cent pro Minute kommt der Surfer mit dem ONLINE FUCHS auf Internetkosten von weniger als 1 Euro im Monat.

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