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Das KDA –„Jammerforum“ zur anonymen Meldung von Pflegemängeln ist überflüssig und kontraproduktiv

16.11.200713:42 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat (2006) ein Modellprojekt finanziert, bei dem Pflegekräfte anonym in einem vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) betriebenen und zensierten Internetforum über Pflegemängel berichten sollen. Dass für ein solches Projekt Steuermittel in Höhe von 570.000 Euro bereitgestellt worden sind, muss als Irrweg beanstandet werden und ist eigentlich ein Fall für das nächste „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler.



Die am Projekt seit geraumer Zeit geübte Kritik wird ignoriert („Augen zu und durch“). Ein Vertreter eines der größten Wohlfahrtsverbände erklärte noch Ende September 2007, dass man das KDA-Forum für problematisch halte, aber offiziell nichts dazu sage, weil man mit dem KDA auf verschiedenen Gebieten zusammen arbeite („eine Hand wäscht die andere“). Intern stehe aber fest: „Unsere Fachleute im Haus lehnen es ebenfalls ab“.

Foren, bei denen Pflegekräfte (und andere BürgerInnen) ihren Unmut über Pflegemängel darlegen können, auch anonym, gibt es seit vielen Jahren. An den beklagten Zuständen konnte aber nichts geändert werden. Ein weiteres System dieser Art wird nichts anderes bewirken können. Auch wenn beabsichtigt ist, dass Mitarbeiter des KDA zu den Eintragungen Statements abgeben sollen, löst man damit keine der angezeigten Pflegemängel auf.

Mir wurde inzwischen zum KDA-Forum folgende kritische Anmerkung übermittelt:

„Es ist der Verdacht aufgekommen, dass sich über die anonyme Basis des Forums auch ungeahnte Möglichkeiten für das KDA selbst ergeben: Man kann dort beliebig selbst eigene Texte einstellen und so der Öffentlichkeit und dem Geldgeber, BMG, suggerieren, wie erfolgreich man unterwegs ist. Daher die Frage: Wer kontrolliert die Forumsbetreiber?“ – Eine Frage, die wohl offen bleibt!

Siehe auch:
KDA-Jammerportal - Keine Hilfe für Pflegekräfte!
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=5607

Wir brauchen strukturelle Veränderungen im bundesdeutschen Pflegesystem an „Haupt und Gliedern“. Am Anfang einer solchen Reform muss eine grundlegende Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, weg vom allein körperzentrierten Einstufungsverfahren, stehen. Wenn aufgrund solcher Erwägungen unser Pflegesystem erneuert und den engagierten Pflegekräften ermöglicht wird, angemessene Pflegeleistungen zu erbringen, werden sich die Pflegemängel am Ehesten auflösen lassen. Pflegekräfte wissen, woran es hapert. Wirksame Hilfe kann nur durch eine Erneuerung des Pflegesystems kommen – der KDA-„Kummerkasten“ kann daher nur als Ablenkungsmanöver verstanden werden.

Regelrecht skandalös an diesem Projekt ist aber, dass mit staatlicher Hilfe Pflegekräfte systematisch aufgefordert werden, anonym gegen Pflegemängel anzugehen. Statt geeignete Vorschriften zu schaffen, die durch Erneuerung des Pflegesystems überall menschenwürdige Pflegebedingungen gewährleisten und ohne Nachteile das Aufgreifen von Pflegemissständen im Rahmen eines mitarbeiterfreundlichen Beschwerdemanagements ermöglichen (vergleichbar dem § 17 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG), sollen solche Pflegemängel ohne Namensnennung beschrieben werden dürfen.

Ein Rechtsstaat, der sich durch Verfassungsregeln (Art. 1 und 2 Grundgesetz) zur Durchsetzung menschenwürdiger Lebensbedingungen verpflichtet hat und am „Runden Tisch Pflege“ eine „Charta der Rechte hilfe-, und pflegebedürftiger Menschen erarbeiten ließ, kann doch nicht ernstlich BürgerInnen dazu animieren, anonym, versteckt also, gegen Verfassungsverstöße vorzugehen. Ein solches Denken und Handeln kann unter keinen Umständen akzeptiert werden; auch nicht etwa deshalb, weil es für den ärztlichen Bereich (mit völlig anderen Problemsituationen) ein Fehlerberichtssystem gegeben hat, dem ein gewisser Erfolg nachgesagt wird (wissenschaftliche Belege sind insoweit aber nicht bekannt).

Ferner ist zu bedenken, dass bei anonymen Meldungen für die betroffenen Schreiber die Möglichkeit verloren geht, sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu berufen. Werden anonyme Schreiber ausfindig gemacht (was bei bestimmten Mängelbeschreibungen nicht auszuschließen ist), können die Folgen noch rigoroser sein, als sie heute schon - ohne wirksamen staatlichen Schutz - sind! Pflegekräfte werden auf diese Weise zu Aktionen angehalten, die Ihnen keinerlei Vor-, sondern nur Nachteile, z.B. Mobbing und (fristlose) Kündigungen, bringen (können).

Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V., der sich bundesweit als unabhängige und gemeinnützige Initiative für eine menschenwürdige Pflege einsetzt, hat sich hinsichtlich der Verbesserung des Pflegesystems klar positioniert. U.a. wird im Zusammenhang mit dem vom Verband konzipierten „Gütesiegel“ („Sterne“) für Pflegeheime mit den Heimträgern vereinbart, dass sich Pflegekräfte, pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen offen (nicht heimlich!) und vor allem nachteilsfrei mit konkreten Hinweisen zur Verbesserung der Pflegesituationen zu Wort melden können und endlich die Grundlage dafür geschaffen wird, uneingeschränkt Mängelanzeigen betriebsintern als kostenlose Verbesserungsvorschläge einzustufen. Damit erhält das ohnehin vorgeschriebene Beschwerdemanagement eine neue Qualität. Unwürdiges anonymes Agieren ist damit entbehrlich. - Näheres u.a. unter http://www.pflege-shv.de

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