(openPR) Transparenz und konsequentes Handeln gefordert
Der gerade veröffentlichte 2. Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege weist, neben teilweisen Verbesserungen, erneut „zum Teil erheblich Qualitätsdefizite und deshalb deutlichen Handlungsbedarf“ aus. Der Pflegequalitätsbericht zeige, daß es neben guten auch sehr schlechte Einrichtungen gibt. Und weiter: „Wenn die Gesundheit von Pflegebedürftigen geschädigt wird, sind Einrichtungen zu schließen.“ „Jeder schlecht versorgte Pflegebedürftige ist einer zu viel!“. Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung fordern daher ebenfalls mehr Transparenz und konsequentes Handeln gegen die schwarzen Schafe der Heimbetreiber.
In diesem Zusammenhang sind unangemeldete Heimüberprüfungen als bundeseinheitlicher Standard zu fordern. Einzelne Bundesländer wie Bayern praktizieren dies bereits seit Jahren erfolgreich. Andere signalisieren mit ihrem Ansinnen, im Wechsel, also ein Jahr angemeldet und im folgenden unangemeldet prüfen zu wollen, eher Unentschlossenheit. Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher und Angehörige berichten, daß vor angemeldeten Heimbegehungen immer wieder hektische Betriebsamkeit zu beobachten ist. Und auch Pflegekräfte bestätigen, daß an solchen Tagen oft mehr Kollegen als sonst anwesend sind.
Wenn zudem Aufsichtsbehörden noch von Problemen berichten, Heime mit festgestellten gravierenden Mängeln schließen zu können, ist das kaum nachvollziehbar und muß sich dringend ändern. So ist ein Fall bekannt, in dem auch der alarmierte zuständige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zwar die Mängel bestätigte und formell den Versorgungsvertrag mit dem Heim kündigte – allerdings erst zum Ende des Jahres. Hier ist konsequenteres Handeln dringend geboten. Auch Pflegekräfte, die nicht mehr bereit sind, Mängel zu decken und diese den Behörden melden, können nicht verstehen, wenn anschließend kaum etwas geschieht Es gehört schon eine beträchtliche Portion Courage dazu, seinen Chef anzuzeigen und auf bestehende Mängel hinzuweisen. Schließlich setzen sie ihren Arbeitsplatz aufs Spiel. Wenn dann keine oder kaum Konsequenzen daraus wahrnehmbar sind, ist das sicher das verkehrte Signal.
Ansprechpartner für diese Presse-Info:
Reinhard Leopold c/o
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
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Telefon 0421 / 33 65 91-20
eMail:
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Abdruck honorarfrei, Beleg wäre schön ;-)
Über die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung:
"Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung" - Ehrenamtliche Mitbürger engagieren sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung zur Verbesserung der Interessenvertretung von Heim-Bewohnern. Wir setzen uns als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder oder als amtlich bestellte Heimfürsprecher für die Interessenvertretung von Heimbewohnern in Bremen ein. Unterstützt werden wir dabei durch die Heimaufsicht der Sozialbehörde. In Schulungen werden interessierte Ehrenamtliche auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereitet.
Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt. Die Gesetze und Verordnungen sehen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.
In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist - z.B. in Behindertenheimen, bei dementen Bewohnern oder weil aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert - werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch diese gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.
Aufgaben:
Interessenvertretung von Heimbewohnern, z.B.
- von jungen + alten Heimbewohnern
- von pflegebedürftigen Heimbewohnern
- von behinderten + nichtbehinderten Heimbewohnern
Ziele:
Jüngere und ältere Erwachsene über die Situation der Heimbewohner informieren und zum „Mitwirken“ motivieren, zur
- Stärkung von Heimbewohnerrechten
- Verbesserung der Heimbewohner-Situation
- Verbesserung der Information + Kommunikation
- Vermeidung der Isolation
- Problemlösung durch Konfliktmoderation / Einbeziehung von Heimaufsicht und anderen fachlichen Stellen
- u.v.m.
Mitwirkungsmöglichkeiten als:
- externes Heimbeiratsmitglied
- externer Heim(bewohner)fürsprecher
- Heim-Besucher
Mitwirkungsbereiche (Qualität von):
- Unterkunft
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Betreuung
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)
Organisation:
- örtliche Heimaufsichtsbehörde (fachliche, rechtliche und organisatorische Informationen)
- regionale, selbst organisierte Heimmitwirkungs-Gruppen (Info- und Erfahrungsaustausch)
Gründung + Anzahl der „Mitwirker“ (Bremen)
- gegründet im Dezember 2002 (Heimaufsicht + Seniorenvertretung Bremen), ca. 15 Personen
- inzwischen 35 – 40 Personen (Stand: 11/2006)
- März 2006 gründete sich zusätzlich eine unabhängige Selbsthilfegruppe










