(openPR) In der Ausgabe 28/07 vom 13.07.2007 berichtet 'kapital-markt intern' u. a. über folgende Themen:
Falk – Der Sommer und die Hoffnung kehren zurück
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 25.04.2007 einem Anleger in zweiter Instanz Recht gegeben, der sich bezüglich einer Finanzierung eines Falk Fonds 75 auf einen Widerruf anhand des Haustürwiderrufsgesetzes und Vorliegen eines verbundenen Geschäftes berufen hat. Das OLG Dresden wies die Klage der GE Money Bank (Rechtsnachfolgerin der anteilsfinanzierenden Allbank) ab, wonach der Anleger "auf Rückzahlung der Darlehensvaluta" in Anspruch genommen werden sollte. Die Richter haben hinsichtlich der finanzierenden GE Money Bank das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts bejaht, insbesondere weil nachgewiesen werden konnte, daß die Bank mit den Initiatoren zusammenarbeitete und die Finanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds diente. "Das Urteil hat nicht nur Bedeutung gegenüber der GE Money Bank, sondern auch für alle anderen, die Falk-Fonds finanzierenden Banken, falls ein Verbundgeschäft vorliegt, eine Haustürsituation nachgewiesen werden kann und der Finanzierungsvorbehalt für den Fondsbeitritt. Nach der bisherigen Erfahrung der Anwälte ist diese Fallkonstellation bei den Anlegern relativ häufig anzutreffen", so RA Walter Limmer. 'k-mi'-Fazit: Falk-Anleger sollten anhand des aktuellen Urteils sorgfältig prüfen, ob diese Voraussetzungen auf sie zutreffen.
VVG-Reform – Müssen Vermittler demnächst auch die Regentropfen eines Sommergewitters erbsenzählerhaft registrieren?
– Erwartungsgemäß hat der Deutsche Bundestag am 05.07.2007 in 2. und 3. Lesung das umfassend geänderte 'Gesetz über den Versicherungsvertrag/VVG' verabschiedet. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates dürfte nach der Sommerpause am 21.09.2007 erfolgen. Da das VVG nicht zustimmungsbedürftig ist, rechnen wir hier nicht mit wesentlichen Änderungen, so daß davon auszugehen ist, daß das neue VVG zum 01.01.2008 in Kraft treten dürfte. Zeitgleich soll die vom Bundesjustizministerium entwickelte 'Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen/VVG-InfoV' in Kraft treten.
Obwohl die VVG-Reform auch positive Aspekte enthält, überwiegt doch die Zunahme des bürokratischen Wahnsinns. 'k-mi' setzt sich für eine vermittlerfreundliche Auslegung des Versicherungsvertragsgesetzes/VVG ein, um den Mehraufwand nicht ins Uferlose steigen zu lassen. Die derzeit in dem Entwurf der Verordnung vorgesehene Offenlegung und absolute Bezifferung der Vermittlungskosten schlägt jedoch dem Faß den Boden aus und nutzt letztlich dem Verbraucher wenig. Schließlich ist die Qualität eines Versicherungsvertrages nicht von der Abschlußprovision sondern von der Paßgenauigkeit der versicherten Risiken, den laufenden Prämien und der tatsächlichen Leistung im Versicherungsfall abhängig!
Hanseatische AG – Dunkle Wolken hängen weiterhin über HAG-Anleger:
– Der Massebestand beträgt per 30.05.2007 € 6.748.142,35." Mit dieser Nachricht zu der insolventen Hanseatischen AG/Hamburg (HAG) beglückt die sonst wenig auskunftsfreudige Kanzlei Dr. Weiland und Partner/Hamburg das hanseatische Amtsgericht und den deutschen Fiskus in einem Zwischenbericht vom 04. Juni 2007. Bereits seit zehn Jahren warten die Anleger auf den Abschluß des Konkursverfahrens, dessen Ende noch immer nicht absehbar ist. Zum Glück waren unsere Leser bereits seit langem durch 'k-mi' gewarnt (vgl. 'k-mi' 39/92).
Elefanten-Emissionshäuser – MPC und HCI bündeln ihre Fondsstrategie unter gemeinsamem Sonnenschirm:
– Im Schulterschluß planen die beiden hanseatischen Emissionshäuser MPC Capital AG und HCI Capital AG den Parallelvertrieb einer Ölplattform für Erkundungsbohrungen. Das ab Januar 2008 startende Projekt sieht über parallel aufgelegte Fonds beider Häuser die Finanzierung einer Ölplattform für rund 580 Mio.
'k-mi'-Leistungsbilanz-Analyse: Maritim Invest
'k-mi'-Prospekt-Checks: ++ TriFlex Fonds ++ Beteiligungsangebot 82 DFH Denkmalfonds Deutschland:
Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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