(openPR) Für gesetzlich krankenversicherte Patienten gilt bereits seit dem 1. Januar 2005 das neue Festzuschussystem. Bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen gibt es für ein und denselben Befund stets den gleichen Erstattungsbetrag von der Krankenkasse. Dies hat den Vorteil, dass jeder Patient die Art und Qualität seiner Versorgung frei wählen kann, ohne diesen Erstattungsbetrag zu verlieren.
Patienten mit geringem Einkommen gelten auch im Jahr 2007 als sogenannte Härtefallpatienten. Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten, arbeitslos sind oder nur eine geringe Rente bekommen. Für die Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten diese Patienten von jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von 100%. Zu dieser Versorgung gehören auch Zahnkronen und festsitzende Brücken.
Entscheidend hierfür ist die Einkommenssituation, das monatliche Bruttoeinkommen des Patienten bzw. seiner Familie. Zur vollen Übernahme aller Kosten der Regelversorgung ist die Krankenkasse bis zu folgenden monatlichen Einkommensobergrenzen 2007 gesetzlich verpflichtet:
1 Person (z.B. Alleinstehende/r): 980,00 Euro
2 Personen (z.B. Ehepartner oder Mutter / Vater mit 1 Kind ): 1347,50 Euro
3 Personen (z.B. Ehepaar mit 1 Kind): 1592,50 Euro
Jede weitere zusätzliche Person (z.B. die zu versorgende Großeltern oder ein weiteres Kind): 245,00 Euro
In vielen Fällen wird jedoch das persönliches Bruttoeinkommen diese Grenzen überschreiten. Dafür gibt es folgende gesetzliche Sonderregelung: Der Eigenanteil des Patienten darf maximal in Höhe der 3 fachen Summe der Überschreitung liegen.
Beispiel: Man liegt 50 Euro über der Härtefallgrenze, dann übernimmt die Krankenkasse bis auf 3 mal 50 = 150 Euro die kompletten Kosten für jede Regelversorgung des Zahnersatzes bzw. der Zahnkronen.
Die Einkommensobergrenzen, bis zu welchen die gesetzlichen Krankenkassen zur vollen Übernahme der Regelversorgung verpflichtet sind, findet man unter http://www.doktor-herold.de/Hartefallpatienten/hartefallpatienten.html.
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Vorstellung der Zahnarztpraxis:
Zahnarzt Dr. Thomas Herold eröffnete die Praxis in Essen am Limbecker Platz 1987 unter dem Motto:








