(openPR) Angesichts steigender Anforderungen an das kommunale Regenwassermanagement setzen immer mehr Städte und Gemeinden auf die dezentrale Regenwasserversickerung. Besonders die Versickerung über bewachsene Bodenschichten sowie Rigolenanlagen gelten als bewährte Lösungen, um Niederschlagswasser ortsnah zu bewirtschaften, Kanalnetze zu entlasten und die Niederschlagsgebühr zu reduzieren.
Für die Anerkennung solcher Anlagen verlangen viele Kommunen einen rechnerischen Nachweis nach DWA-A 138. Dabei werden unter anderem die Versickerungsleistung des Bodens, der Bemessungsregen, die angeschlossene Fläche sowie der Aufbau der Bodenschicht oder der Rigole berücksichtigt. Nur fachgerecht geplante und dokumentierte Anlagen werden in der Regel gebührenmindernd anerkannt.
Eine ingenieurmäßige Planung und Berechnung stellt sicher, dass Versickerung über bewachsene Bodenzonen oder Rigolen sowohl technisch funktionsfähig als auch behördlich prüffähig ist. Fachlich belastbare Nachweise schaffen Planungssicherheit für Bauherren und Eigentümer und bilden die Grundlage für Genehmigung, Umsetzung und langfristige Gebührenersparnisse.
Als Ingenieurdienstleister unterstütze ich Bauherren und Eigentümer bei der Erstellung behördentauglicher Versickerungsnachweise nach DWA-A 138-1, sowie DWA-M153, inklusive Berechnung, Dokumentation und Plausibilitätsprüfung für die Einreichung bei Kommunen und Wasserbehörden. Ziel ist es, genehmigungsfähige Lösungen zu schaffen, die sowohl technisch korrekt sind als auch zu einer nachhaltigen Reduzierung der Niederschlagsgebühr beitragen.
Bei Fragen nehmen Sie doch gern Kontakt zu uns auf.
Einen Erfassungsbogen für erste unverbindliche Angaben zum Objekt, finden Sie unter www.ingenieur-mischke.de











