(openPR) Die Diskussion über berufliche Höherqualifikationen und ihre internationale Anerkennung gewinnt derzeit im deutschsprachigen Raum an Fahrt. Der Bachelor Professional gilt als ein wichtiger Baustein für die Verknüpfung von beruflicher und akademischer Bildung. GrandEdu nimmt die Entwicklungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz konstruktiv in den Blick und ordnet sie rechtlich klar ein.
Deutschland – gesetzlich definierter Berufsabschluss mit internationaler Anschlussfähigkeit
In Deutschland ist der Bachelor Professional als Fortbildungsabschluss rechtlich eindeutig geregelt. Die Grundlage bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 53c, mit dem die Kammerabschlüsse – z. B. „Bachelor Professional of Business“ oder „Bachelor Professional of Technical Management“ – offiziell geschützt und definiert sind. Diese Abschlüsse sind dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 6 zugeordnet und damit vergleichbar mit einem akademischen Bachelor, jedoch als berufliche Qualifikation eingeordnet.
Durch die Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird diese Qualität auch international deutlich und nachvollziehbar. Genau diese transparente Verknüpfung ermöglicht es vielen Absolventinnen und Absolventen, mit einem Bachelor Professional die Zulassung zu einem Master-Studium (MBA - Master of Business Administration) an Hochschulen in Deutschland oder im Ausland zu erhalten – abhängig von den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Dies ist ein herausragender Vorteil der deutschen Regelung, die sowohl Rechtssicherheit als auch internationale Vergleichbarkeit bietet.
Österreich – Hochschulrechtliche Einordnung des Bachelor Professional in der Weiterbildung
In Österreich wurde im Rahmen der Reform des Universitätsgesetzes 2002 eine neue Möglichkeit geschaffen: Der Abschluss „Bachelor Professional (BPr)“ kann im Kontext weiterbildender universitäter Studien geführt werden. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Studienabschluss, der unter bestimmten Zulassungsvoraussetzungen (z. B. einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige Berufserfahrung) vergeben wird.
Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen akademischen Studienabschluss handelt, der im Rahmen der universitären Weiterbildung vergeben wird – und nicht um einen rein kammer- oder berufsbildungsrechtlich geregelten Fortbildungsabschluss wie in Deutschland. Diese Regelung ermöglicht beruflich Qualifizierten den Weg in ein akademisches Weiterbildungsstudium und schafft damit eine Durchlässigkeit zwischen beruflicher Praxis und akademischer Hochschule, auch wenn der Begriff „Bachelor Professional“ in Österreich anders verortet ist als in Deutschland.
Schweiz – Einführung eines Titelzusatzes „Professional Bachelor“ für höhere Berufsbildung
Die Schweiz geht einen eigenen Weg: Verglichen mit Deutschland und Österreich gibt es bislang keine gesetzlich geschützte Berufsabschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ für berufliche Fortbildungen im Sinne des deutschen Modells. Stattdessen wurde 2025 im Rahmen einer Reform des schweizerischen Berufsbildungsgesetzes beschlossen, Titelzusätze wie „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ für Abschlüsse der höheren Berufsbildung einzuführen, um die Abschlüsse sichtbarer und international besser verständlich zu machen.
Diese Titelzusätze sind kein akademischer Grad im universitären Sinne, sondern sollen die Abschlüsse der tertiären Berufsbildung – etwa der höheren Fachschulen oder eidgenössischen Berufsprüfungen – vergleichbarer und international verständlicher kennzeichnen. Gleichzeitig wird betont, dass der Titelzusatz nur zusammen mit dem offiziellen Abschluss verwendet werden darf und klar von akademischen Bachelor- oder Master-Abschlüssen abgegrenzt sein soll.
Die Einführung dieser Titel hilft dabei, die internationale Sichtbarkeit der Schweizer Berufsbildung zu erhöhen und ihre Anschlussfähigkeit im globalen Bildungssystem zu stärken.
Gemeinsame Orientierung – unterschiedliche rechtliche Wege
Zusammengefasst zeigt der DACH-Vergleich:
- Deutschland hat mit dem gesetzlich verankerten Bachelor Professional ein europa- und weltweit nachvollziehbares Modell geschaffen, das Transparenz und Hochschulzugang ermöglicht.
- Österreich verwendet den Begriff Bachelor Professional im Rahmen universitärer Weiterbildungsstudien – ein akademischer Abschluss im Hochschulrecht, der beruflich qualifizierten Personen neue Wege öffnet.
- Die Schweiz führt Titelzusätze wie Professional Bachelor ein, um die tertiäre Berufsbildung international verständlicher zu machen, ohne sie jedoch mit akademischen Graden gleichzustellen.
Wir von der GrandEdu sagen:
Der Begriff Bachelor Professional steht im DACH-Raum für qualitativ hochwertige berufliche Qualifikationen – doch die rechtliche Einordnung unterscheidet sich:
Deutschland bietet ein gesetzlich definiertes, international anschlussfähiges Modell; Österreich verankert den Titel im Hochschulrecht der Weiterbildung; die Schweiz stärkt die sichtbare Kennzeichnung höherer Berufsbildungsabschlüsse.
GrandEdu begrüßt alle diese Entwicklungen, weil sie zeigen, dass berufliche Bildung im 21. Jahrhundert differenziert, vergleichbar und international anschlussfähig gestaltet wird.













