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Wasserschutz ist Menschenrecht – Öko-Institut warnt vor Abschwächung der Sorgfaltspflichten

10.09.202511:55 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) „Wasser muss als Schutzgut ebenso ernst genommen werden wie Biodiversität und Klimaschutz“, fasst Melanie Pietschmann, Wissenschaftlerin mit Forschungsschwerpunkt nachhaltiges Wirtschaften und Co-Autorin der Studie, zusammen. „Deshalb muss der Schutz von Wasser in der Lieferkette von Unternehmen gestärkt werden.“

Verlässliche und klare Vorgaben für Lieferketten nötig

Gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, wie das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), stellen einen regulatorischen Rahmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten. Auch auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2024 auf ein Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt.

Die aktuellen Pläne der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten „Omnibus-1-Pakets“ sehen vor, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Lieferketten abzuschwächen. Sie sollen sich beispielsweise nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und direkte Geschäftspartner statt auf die gesamte Lieferkette erstrecken; Risikoanalysen sollen alle fünf Jahre statt jährlich durchgeführt werden.

„Die größten Wasserrisiken liegen jedoch in den vorgelagerten Lieferketten – etwa beim Abbau von Rohstoffen im Bergbau oder beim Anbau von Nahrungsmitteln. Werden diese nicht einbezogen, bleiben zentrale Gefahren für Menschenrechte und Umwelt außen vor“, erklärt Lara Schmitt, Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt nachhaltige Lieferketten und Co-Autorin.

Die Autorinnen fordern deshalb, den umfassenden Ansatz der Lieferketten-Sorgfaltspflichten beizubehalten. Die Politik müsse verlässliche und einheitliche Regeln schaffen, die Unternehmen Planungssicherheit beim Aufbau eines effektiven Managements für Risiken in ihren Lieferketten geben. Die Autorinnen empfehlen, die Umsetzung der CSDDD auf nationaler Ebene als Chance zu sehen, den Schutz von Wasser stärker in der Sorgfaltspflichtengesetzgebung zu verankern.

Wasserschutz als strategische Investition in die Zukunft verstehen

Bisher gibt es nur vereinzelte Initiativen von Unternehmen zum Wasserschutz in der Lieferkette, aber wenig strategische Ansätze. Wasserrisiken werden nicht systematisch erfasst; klare Indikatoren und Anreize fehlen.

Die Studie zeigt auf, wie Unternehmen ihre Verantwortung praktisch wahrnehmen können. Sie sollten regelmäßig Wasserrisiko-Analysen jenseits des eigenen Standorts und entlang der gesamten Lieferkette durchführen. Dazu gehören Daten zu Verbrauch und Verschmutzung bei Zulieferern sowie die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten in den Einzugsgebieten. Bewertungsinstrumente wie der Wasserfußabdruck helfen, Knappheit und Qualität zu erfassen.

Zusammenarbeit unverzichtbar

Wasserrisiken wirken sich lokal und überregional zugleich aus – sehr konkret entlang von Flüssen und Einzugsgebieten und das oft über Ländergrenzen hinweg. Deshalb reicht es nicht, wenn einzelne Unternehmen isoliert Maßnahmen ergreifen. „Ein wirksames Wasserrisikomanagement gelingt nur gemeinsam mit anderen Akteuren – von Zulieferern über Behörden bis hin zu lokalen Gemeinschaften“, betont Pietschmann. Austauschplattformen, Brancheninitiativen und gemeinsame Datenpools könnten Unternehmen dabei helfen, Risiken besser zu bewerten und Maßnahmen effizienter umzusetzen.

Die Studie zeigt: Wasserschutz braucht klare gesetzliche Leitplanken und kollektives Handeln. Einzelne, freiwillige Maßnahmen reichen nicht. „Nur wenn Unternehmen, Politik und Gesellschaft gemeinsam handeln, können wir Wasserknappheit und Wasserverschmutzung entgegenwirken“, resümiert Schmitt.

Infografik „Wasserrisiken entlang der Lieferkette“ des Öko-Instituts (https://www.flickr.com/photos/oekoinstitut/54775856928/in/dateposted-public/)

Diese Studie entstand im Öko-Institut e.V. und wurde gefördert von der Stiftung Zukunftserbe.

Das Öko-Institut ist seit seiner Gründung vor mehr als 40 Jahren eine der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Es erarbeitet Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
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wissenschaftliche Ansprechpartner:
Lara Schmitt
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut Consult GmbH, Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-105
E-Mail:

Melanie Pietschmann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut Consult GmbH, Büro Berlin
Telefon: +49 6151 8191-107
E-Mail:

Originalpublikation:
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Wasserverantwortung-als-unternehmerische-Sorgfaltspflicht_Oeko-Institut.pdf Studie „Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht?“ des Öko-Instituts

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Sorgfaltspflicht-trifft-Wasserrisiko.pdf Factsheet „Sorgfaltspflicht trifft Wasserrisiko“ des Öko-Instituts

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