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Bedrohung durch Insolvenz in Folge von Cyberangriffen: Panikmache oder realistisches Szenario?

16.09.202506:04 UhrIT, New Media & Software
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UIMC: pragmatisch.erfahren.verständlich.
UIMC: pragmatisch.erfahren.verständlich.

(openPR) Cyberangriffe sind längst nicht mehr nur ein technisches Problem – sie bedrohen die Existenz ganzer Unternehmen. Die Folgen eines erfolgreichen Angriffs reichen von wochenlangen Betriebsunterbrechungen bis hin zur existenziellen Bedrohung durch Insolvenz. Diese Gefahr ist real und wächst stetig. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Cyberangriffe ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen, wie sich die Bedrohungslage entwickelt und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen zu schützen. Wir beleuchten die Zusammenhänge zwischen Cyberattacken, wirtschaftlichen Schäden und Insolvenz und geben Ihnen praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Cyberangriffe als Auslöser für Unternehmensinsolvenzen

Cyberangriffe zählen heute zu den größten Risiken für Unternehmen aller Branchen. Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die Angriffsflächen. Hacker nutzen gezielt Schwachstellen aus, um

  • Daten zu stehlen (Wettbewerbsvorteile können verloren gehen),
  • Systeme lahmzulegen (es kann weder Ware ausgeliefert/produziert noch Rechnungen gestellt werden) oder
  • Lösegeld zu erpressen (ohne Gewissheit, dass die Systeme [schnell] wieder laufen).

Die Folgen sind oft gravierend: Produktionsausfälle, Reputationsverluste und hohe Kosten für die Wiederherstellung der IT-Infrastruktur. Besonders kritisch wird es, wenn Unternehmen aufgrund der finanziellen Belastungen nach einem Angriff zahlungsunfähig werden und eine Insolvenz droht.

Die Insolvenz infolge eines Cyberangriffs ist kein theoretisches Szenario. Es mussten bereits zahlreiche Unternehmen nach schweren IT-Sicherheitsvorfällen Insolvenz anmelden. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind die NRS, die Einhaus-Gruppe, Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH, Fasana oder die KNP.

Betriebsunterbrechungen, Lösegeldforderungen und Vertrauensverlust

Die Gründe sind vielfältig: Neben direkten finanziellen Schäden durch Betriebsunterbrechungen und Lösegeldforderungen spielen auch indirekte Faktoren wie der Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern eine Rolle. Die Wiederherstellung der Systeme, die Einhaltung der DSGVO (bisweilen müssen diese Vorfälle an die Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden) und die Bewältigung von Compliance-Anforderungen verursachen zusätzliche Kosten, die gerade kleine und mittelständische Unternehmen oft nicht stemmen können.

„Ein Cyberangriff kann innerhalb weniger Stunden die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Die Insolvenz ist dann nicht mehr nur ein finanzielles Problem, sondern auch eine Folge mangelnder Informationssicherheit und fehlender Prävention“, sagt Benedict Voßbein, erfahrener Sicherheitsberater und Partner der UIMC. „Ein Cyberangriff gefährdet nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch die Arbeitsplätze vieler Mitarbeitende.“

Veränderte Bedrohungslage

Angriffe erfolgen häufig über Phishing-Kampagnen, die den Einsatz von Ransomware ermöglichen. Diese Schadsoftware verschlüsselt zentrale Systeme und fordert von den betroffenen Unternehmen Lösegeld. Aber auch neue Angriffsmethoden wie „Quishing“ (beispielsweise ein gefälschter QR-Code auf einer Ladesäule) ermöglichen es Cyberkriminellen, Schadcode zu verbreiten.

KI bietet den Angreifern hierbei die Möglichkeiten zur Effizienz- und Wirksamkeitssteigerung (z. B. durch schnellere Analyse von Sicherheitslücken) oder erleichtert bzw. verbessert die Nutzung von Deepfakes. Dies wird beispielsweise durch den Cybersicherheitsmonitor unterstrichen, einer repräsentativen Dunkelfeldstudie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Wirtschaftliche Folgen von Cyberattacken: Mehr als nur ein IT-Problem

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Cyberangriffen sind weitreichend und betreffen nicht nur die IT-Abteilung, sondern das gesamte Unternehmen. Neben den direkten Kosten für die Schadensbehebung und die Wiederherstellung der Systeme entstehen häufig auch langfristige finanzielle Belastungen. Unternehmen müssen mit Umsatzeinbußen rechnen, wenn Kunden das Vertrauen verlieren oder Aufträge stornieren. Darüber hinaus können rechtliche Konsequenzen drohen, etwa durch Verstöße gegen die DSGVO oder andere Compliance-Vorgaben.

So ist auch der Schutz der Wirtschaftlichkeit der Länder ist ein erklärtes Ziel der NIS 2 „der unionsweite Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten, die Eindämmung von Bedrohungen für Netz- und Informationssysteme, die zur Erbringung wesentlicher Dienste in Schlüsselsektoren verwendet werden, und die Sicherstellung der Kontinuität solcher Dienste bei Vorfällen, um so zur Sicherheit der Union und zum reibungslosen Funktionieren ihrer Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen.“.

Die Insolvenzgefahr steigt insbesondere dann, wenn Unternehmen keine ausreichenden Rücklagen oder Versicherungen besitzen, um die Folgen eines Cyberangriffs abzufedern. In vielen Fällen unterschätzen Verantwortliche die Risiken und versäumen es, präventive Maßnahmen wie Notfallpläne zu ergreifen. Cyberangriffe werden oftmals nur als Herausforderung der IT-Abteilung gesehen.

Informationssicherheit als zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie

Dabei ist Informationssicherheit längst ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Implementierung von Standards wie ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder TISAX ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch der Risikovorsorge. Unternehmen, die sich frühzeitig mit dem Thema ganzheitlich auseinandersetzen, können Schäden begrenzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
„Die wirtschaftlichen Schäden nach einem Cyberangriff sind oft erst der Anfang. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert die Insolvenz und gefährdet die Zukunft des gesamten Unternehmens“, betont Benedict Voßbein.

Die Bedeutung von Prävention und Informationssicherheit

Prävention und Definition der richtigen Reaktionen im Ernstfall sind die Schlüssel zur Minimierung des Insolvenzrisikos durch Cyberangriffe. Genauso wie ein Unternehmen darauf achten sollte, ihre Produkte und Dienstleistungen fit für die Zukunft zu machen, sollten sie auch darauf achten, ihre Mitarbeitenden sowie die Sicherheitsmaßnahmen fit für Gegenwart und Zukunft zu machen.

Unternehmen sollten regelmäßig Schwachstellenanalysen durchführen, Mitarbeitende schulen und Notfallpläne entwickeln. Ein umfassendes Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz hilft, Risiken systematisch zu identifizieren und zu steuern.

In diesem Zusammenhang stellte das Business Continuity Management (BCM) eine große Bedeutung dar. Im Rahmen des BCM muss die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch in Krisen- oder Ausnahmesituationen sichergestellt werden. Dabei sollten nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt werden; hierzu gehört auch finanzielle Resilienz inklusive Liquiditätsmanagement.

Beispielhafte Maßnahmen sind hierbei:

  • Risikobewertung und Business Impact Analyse (BIA): Identifikation kritischer Prozesse, Ressourcen und potenzieller Ausfallursachen (z. B. IT-Ausfall, Lieferkettenstörungen, Pandemien, Zahlungsausfälle).
  • Erstellung von Notfallplänen: Festlegung klarer Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen und Kommunikationswege. Nicht vergessen: Testen der Notfallpläne unter möglichst realitätsnahen Bedingungen.
  • Redundanzen & Alternativen: Backups, Ausweichstandorte, Zweitlieferanten.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Anpassung der Pläne, Auswertungen nach Störungen
  • Finanzielle Resilienz: Aufbau von Rücklagen oder Krisenfonds, Zugang zu Notfinanzierungen (Hausbanken, Fördermittel, KfW, Investoren), Frühwarnsystem für Liquiditätsengpässe.

Rechtliche Anforderungen und Compliance als Schutzfaktor

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der DSGVO und branchenspezifischer Compliance-Anforderungen ist nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz vor Insolvenz. Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Cybersicherheit zu implementieren. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen.

Unternehmen profitieren von klaren Prozessen und einer transparenten Dokumentation, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben.

Handlungsempfehlungen: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen

Technische Schutzmaßnahmen bilden die Basis, reichen jedoch alleine nicht aus. Entscheidend ist das Sicherheitsbewusstsein aller Mitarbeitenden. Regelmäßige Schulungen, verständliche Richtlinien und klar definierte Meldewege für Sicherheitsvorfälle müssen fest im Unternehmen verankert sein. Nur so wird Cybersicherheit zu einem gelebten Bestandteil der Unternehmenskultur. Ein Informationssicherheitsbeauftragter (ISiB) übernimmt hierbei eine zentrale Rolle.

Um das Risiko einer Insolvenz infolge von Cyberangriffen zu minimieren, sollten Sie folgende Schritte umsetzen:

  1. Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch und identifizieren Sie potenzielle Schwachstellen.
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit IT und sensibilisieren Sie für aktuelle Bedrohungen.
  3. Implementieren Sie ein Informationssicherheitsmanagementsystem, beispielsweise nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz.
  4. Erarbeiten Sie Notfallpläne und testen Sie diese regelmäßig.

Fazit

Oftmals war der Cyberangriff nicht der alleinige Grund für die Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen. Aber es kann in einer unternehmerische angespannten Situation zumindest der finale Stoß in den Abgrund sein. Daher muss Informationssicherheit auch Teil der gesamten Unternehmensstrategie sein, um Wettbewerbsvorteile, Arbeitsfähigkeit und letztendlich auch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und der Arbeitsplätze zu schützen.

Mit diesen Maßnahmen stärken Sie Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens. Die frühzeitige Beschäftigung mit Informationssicherheit und Compliance ist der beste Schutz vor finanziellen Schäden und einer möglichen Insolvenz.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

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  • UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG
    Otto-Hausmann-Ring 113
    42115 Wuppertal
    Deutschland

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