openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: PePs und auffällige Transaktionen, 12. März 2025

Bild: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: PePs und auffällige Transaktionen, 12. März 2025

(openPR) Das Seminar „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: PePs und auffällige Transaktionen“ vermittelt umfassend die rechtlichen Vorgaben und praktischen Anforderungen, die den Einsatz verstärkter Sorgfaltspflichten in erhöhten Risikosituationen erforderlich machen. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Risikosituationen im Zusammenhang mit Politisch Exponierten Personen (PePs) und auffälligen Transaktionen erkennen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln können.

Im Seminar wird ein praxisnaher Überblick über die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) vermittelt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten. Die Teilnehmenden erfahren, welche Schritte notwendig sind, um diese Anforderungen im Risikomanagement umzusetzen. Konkrete Prozessschritte und Lösungsansätze zur Anwendung dieser Pflichten bei PePs und auffälligen Transaktionen werden detailliert besprochen. Darüber hinaus verdeutlichen anonymisierte Fallstudien typische Verdachtsfälle von Geldwäsche und zeigen, wie diese effektiv bewältigt werden können.

Nach der Teilnahme sind die Teilnehmenden in der Lage, erhöhte Risiken gezielt zu bewerten und die gesetzlichen Vorgaben effizient in der Praxis anzuwenden. Sie erhalten wertvolle Impulse für die Umsetzung verstärkter Sorgfaltspflichten und können diese gezielt in ihre Prozesse integrieren.

Nach dem Seminar wissen die Teilnehmenden, wann verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind und wie die Anforderungen effizient erfüllt werden können. Sie lernen, wie die Prozessschritte praxisnah umgesetzt werden und welche typischen Fragen beim Onboarding von Kunden sowie bei der regelmäßigen Prüfung des Kundenbestandes auftreten können. Zudem erhalten sie praxisorientierte Tipps, wie sie bei der Transaktionsüberwachung die Mittelherkunft abklären und verifizieren können.

Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Website.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

Pressekontakt

  • AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH
    Maaßstr. 28
    69123 Heidelberg
    Deutschland

News-ID: 1274399
 636

Pressebericht „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: PePs und auffällige Transaktionen, 12. März 2025“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

Bild: MaRisk-Compliance I: Einführung am 27.01.2026Bild: MaRisk-Compliance I: Einführung am 27.01.2026
MaRisk-Compliance I: Einführung am 27.01.2026
Die Akademie Heidelberg veranstaltet am 27.01.2026 das Online-Seminar „MaRisk-Compliance I: Einführung“ und bietet damit einen fundierten und praxisnahen Einstieg in die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die MaRisk-Compliance-Funktion. Die Implementierung einer umfassenden Compliance-Funktion ist für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufsichtsrechtlich ausdrücklich vorgeschrieben. Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) muss die Compliance-Funktion auf eine zuverlässige Implementierung wirksam…
Bild: IKT-Governance im Fokus der Aufsicht am 10. Februar 2026Bild: IKT-Governance im Fokus der Aufsicht am 10. Februar 2026
IKT-Governance im Fokus der Aufsicht am 10. Februar 2026
IKT-Governance unter aufsichtlicher Beobachtung – warum in vielen Banken die IKT-Risiko-Steuerung noch nicht DORA-konform ist IT-Governance gilt in vielen Instituten als etabliert: Richtlinien existieren, Rollen sind definiert, Prozesse beschrieben. Doch Aufsichtsprüfungen und Sicherheitsvorfälle zeigen ein anderes Bild. Häufig fehlt es an einer durchgängigen Steuerung, die IT-Risiken, Informationssicherheit, Berechtigungsmanagement und Dienstleisterkontrolle wirklich zusammenführt. Stattdessen arbeiten viele Banken mit fragmentierten Ansätz…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Round Table: Geldwäscheprävention & Glücksspiel, 1. Februar 2022 ONLINEBild: Round Table: Geldwäscheprävention & Glücksspiel, 1. Februar 2022 ONLINE
Round Table: Geldwäscheprävention & Glücksspiel, 1. Februar 2022 ONLINE
…                                             Folgende Themen bilden einen Schwerpunkt des Round Tables:Vorstellung der Geldwäscheprävention im GlücksspielbereichUmsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im GlücksspielbereichVerstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden               Zahlungswege gem. ZAG                                 …
Bild: Basis-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte am 25. Februar 2025Bild: Basis-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte am 25. Februar 2025
Basis-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte am 25. Februar 2025
… Pflichten aus dem neuen GwG:Weitere gesetzliche Vorschriften und TerrorismusfinanzierungZusammenspiel zwischen GwG und Kreditwesengesetz (KWG)Begriffsbestimmungen, allgemeine Sorgfaltspflichten und Identifizierung von KundenKnow-Your-Customer (KYC), Dokumentation und risikobasierter AnsatzGrundzüge des Monitorings, vereinfachte und verstärkte SorgfaltspflichtenUmgang …
Bild: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Korrespondenzbeziehungen und Hochrisikoländer, 13. März 2025Bild: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Korrespondenzbeziehungen und Hochrisikoländer, 13. März 2025
Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Korrespondenzbeziehungen und Hochrisikoländer, 13. März 2025
Das Seminar „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Korrespondenzbeziehungen und Hochrisikoländer“ bietet eine fundierte Einführung in die Anforderungen, die sich aus den erhöhten Risikolagen bei der Geldwäscheprävention ergeben. Ziel des Seminars ist es, die Hintergründe und Notwendigkeit verstärkter Sorgfaltspflichten gemäß dem Geldwäschegesetz …
Bild: Auffällige Transaktionen und EDV-Monitoring, 9. März 2022 ONLINEBild: Auffällige Transaktionen und EDV-Monitoring, 9. März 2022 ONLINE
Auffällige Transaktionen und EDV-Monitoring, 9. März 2022 ONLINE
Modul 1 – Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG (§ 15 GwG)Unternehmen aus dem Finanzbereich und sonstige Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet bei erhöhtem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Ein solches höheres Risiko liegt entsprechend dem Geldwäschegesetz bei PEP- und Hochrisikoland- …
Bild: Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in HamburgBild: Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in Hamburg
Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in Hamburg
… Datenschutz > Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018 > Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten > Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG? > Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten - §37 GwG > Schnittstellen in der Praxis zu - Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO …
Bild: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG, 26./27. September 2024Bild: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG, 26./27. September 2024
Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG, 26./27. September 2024
Das Thema Geldwäscheprävention wird zunehmend komplexer und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Online-Seminar „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG“ richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Kenntnisse in diesem wichtigen Bereich vertiefen und praxisnahe Lösungen kennenlernen möchten.Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern …
Bild: PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!Bild: PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!
PEP-Prüfung: Geldwäschebeauftragte wegen Superwahljahr und neuem Geldwäschegesetz im Dauerstress!
… und deren Angehörige gelten die gesetzlichen Anforderungen nach einiger Zeit nicht mehr. Um die Prozesse schlank zu halten sollte man wissen, wann die erhöhten Sorgfaltspflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Nur so lässt sich unnötiger Aufwand vermeiden. Anders als bei den Sanktionslisten werden die PEP-Listen nicht durch offizielle Quellen …
Das (neue) Geldwäschegesetz: ein Leitfaden für Verpflichtete
Das (neue) Geldwäschegesetz: ein Leitfaden für Verpflichtete
… Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – GwG) in Kraft getreten und bringt wichtige Änderungen in Bereichen wie Kundensorgfaltspflichten, Transparenzregister und Meldepflicht. Insbesondere hat sich der Kreis der Verpflichteten des Gesetzes deutlich erweitert. Das bedeutet, dass auch Adressaten, die sich vorher …
Bild: Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in FrankfurtBild: Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in Frankfurt
Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer - Seminare in Frankfurt
… Datenschutz > Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018 > Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten > Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG? > Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten - §37 GwG > Schnittstellen in der Praxis zu - Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO …
Bild: Geldwäschegesetz – verschärfte Pflichten für ImmobilienmaklerBild: Geldwäschegesetz – verschärfte Pflichten für Immobilienmakler
Geldwäschegesetz – verschärfte Pflichten für Immobilienmakler
… 10.000 € übersteigt. ‚Know-your-customer’ ist das Zauberwort und beinhaltet die zentrale Pflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Welche Sorgfaltspflichten eingehalten werden müssen, hängt vom jeweiligen Risiko ab, das in den Anlagen des erweiterten Geldwäschegesetzes genauer spezifiziert wird: Allgemeine Sorgfaltspflichten Um …
Sie lesen gerade: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: PePs und auffällige Transaktionen, 12. März 2025