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Der Kabinettsentwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes darf in der jetzigen Form nicht Gesetzesrealität werden

24.09.202423:10 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Der Kabinettsentwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes  darf  in der jetzigen Form nicht Gesetzesrealität werden
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(openPR) Die Wissenschaftlichen Fachgesellschaften von Sozialmedizin und Prävention sowie der Allgemeinmedizin sind sich einig

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) hat kürzlich einstimmig beschlossen, die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) im Hinblick auf die eklatanten Mängel des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs des sog. „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) zu unterstützen.

Der Gesetzesentwurf basiert auf einer völlig unzureichenden Datengrundlage, würde in seiner jetzigen Form zu einer Medikalisierung eines Handlungsfeldes der gesamtgesellschaftlichen Prävention führen und insbesondere nicht-evidenzbasierte Screenings anstelle von dringend notwendiger Verhältnisprävention forcieren.

Damit setzt das Bundesministerium für Gesundheit völlig falsche Prioritäten: Diesem Gesetzesvorhaben fehlt im Hinblick auf die dringend nötige Stärkung der Bevölkerungs-gesundheit durch nachhaltig wirksame Prävention jegliche Evidenz. Die geplanten Regelungen würden sich im Versorgungsalltag geradezu kontraproduktiv auswirken. Die bereits jetzt bestehende Fehlverteilung der vorhandenen Mittel würde sich verstärken. Die ohnehin knappe Ressource Arzt bzw. Ärztin wird noch knapper. Analog gilt dies auch für Apothekerinnen und Apotheker. Die Verantwortung für die Gesundheit insbesondere der heranwachsenden Generation wird auf die Individual-, nicht auf die Gesellschaftsebene konzentriert.

Fazit:

Zur Stärkung der Herzgesundheit fordern wir eine Stärkung der Verhältnisprävention, u.a. durch die Einführung einer Zuckersteuer und durch Werbeeinschränkungen für ungesunde Lebensmittel.

Wirksame Prävention darf nicht auf fehlende evidenzbasierte Medikamentenabgabe und Früherkennungsmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip setzen.

Wir fordern, dass das GHG in seiner jetzigen Form im parlamentarischen Prozess gestoppt und im oben formulierten Sinne überarbeitet wird.

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