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ERP-Gründerkredit für Kleinfirmen, Freiberufler und Selbständige

Bild: ERP-Gründerkredit für Kleinfirmen, Freiberufler und Selbständige

(openPR) Gründungen binden in der Regel viel Kapital. Zu deren Realisierung können Mittelständler und Gründer ein universelles Förderprogramm der KfW nutzen und ihr jeweiliges Vorhaben so realisieren.

Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Es werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen gefördert, die noch keine 5 Jahre bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit).

ERP (European Recovery Program)

Diesem Begriff begegnet man bei den Förderprogrammen der KfW recht häufig, zum Beispiel beim “ERP-Kapital für Gründung”. ERP ist die Abkürzung von “European Recovery Program”. Hierbei handelt es sich um Fördermittel aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm, das 1948 im Rahmen des Marshall-Plans ins Leben gerufen wurde.

Damit lassen sich Investitionen sowie Betriebsmittel über eine Vollfinanzierung von mehr als 500.000 Euro in Deutschland und im Ausland abwickeln. Außerdem fördert die KfW die Übernahme einer tätigen Beteiligung bei Gründung oder Unternehmensnachfolge.

Pro Unternehmensgruppe werden Kredite bis zu 1 Mrd. Euro vergeben. Die Kredite sind dabei auf max. 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder die doppelten Lohnkosten 2019 begrenzt. Kredite über mehr als 25 Mio. Euro dürfen außerdem max. 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe betragen. Die Zinsen liegen zwischen 1,00 % und 1,46 % p. a. für KMU bei 90 % Risikoübernahme.

Voraussetzung für die Risikoübernahme der KfW: Ihr Unternehmen ist mind. 3 Jahre am Markt aktiv. Die Laufzeiten liegen bei bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren für Kredite bis 800.000 Euro. Bei höheren Krediten beträgt die Laufzeit höchstens 6 Jahre. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ist auch eine Laufzeit von 2 Jahren mit Tilgung in einer Summe am Ende der Laufzeit möglich.

Was sind beim ERP-Gründerkredit die Voraussetzungen?

Vom ERP-Gründerkredit (universell) profitieren Existenzgründer (auch Freiberufler), junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren und Unternehmensnachfolger.

Für Investitionen im Ausland gilt: auch Tochtergesellschaften von Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland werden gefördert

Dazu gehören auch Unternehmen mit vorüber­gehenden Finanzierungs­schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise. Galt das Unternehmen bis zum 31.12.2019 als Unternehmen in Schwierigkeiten, ist es allerdings von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird mit dem ERP-Gründerkredit – Universell gefördert?

Mit dem ERP-Gründerkredit (universell) erhalten Unternehmensgruppen bis zu 1 Mrd. EUR, um ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder zu festigen. Davon kann beispielsweise folgendes finanziert werden:

  • Anlagen und Maschinen, IT und Software
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten und Einrichtungsgegenstände
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Liquide Mittel
  • Material- und Warenlager
  • Kaution und Miete
  • Marketing- und Beratungskosten
  • Laufende Kosten / Liquide Mittel
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätigen Beteiligungen

Bei der Vergabe des ERP-Gründerkredit – Universell oder von Fördermitteln kommt in der Regel das sogenannte Durch­leitungs­prinzip zur An­wen­dung. Dabei agieren Geschäfts­banken in der Rolle als Mediatoren im Prozess zur Anfrage sowie bei der Ausgabe der Fördermittel.

Wie funktioniert das Durch­leitungs­prinzip?

Da Förderbanken keine eigenen Filialen betreiben, stellen Unternehmen ihren Förderantrag nicht an die Förderbank, sondern über eine Geschäftsbank als Mediator an die Förderbanken. Die Geschäftsbank prüft als erste Instanz den Antrag und leitet ihn bei positivem Entscheid weiter. Werden die Fördermittel gewährt, agiert die Geschäftsbank auch weiterhin als Mediator.

So refinanziert die Förderbank das entsprechende Kreditvorhaben der Geschäftsbank zu günstigen Konditionen. Dieser gewonnene Kostenvorteil wird anschließend auch dem Antragsteller gewährt.

Der KfW-Unternehmerkredit muss wie beschrieben grundsätzlich über eine klassische Geschäftsbank als Mittler bei der KfW angefragt werden. Über das Finanzportal COMPEON können Antragsteller für den KfW-Unternehmerkredit ihren individuellen Finanzierungswunsch einer Vielzahl von renommierten Banken vorstellen und Fördermittel direkt mit anfragen.

Mit COMPEON-Plattform zum ERP-Gründerkredit – Universell!

Auf COMPEON erhalten Selbständige, Gewerbetreibende und KMU schnell und unverbindlich maßgeschneiderte Finanzierungsangebote von namhaften Banken und Sparkassen. Dazu beschreiben Antragsteller im ersten Schritt das Finanzierungsvorhaben.

Passen die eingegebenen Informationen zu einem auf COMPEON hinterlegten Förderprogramm oder erfüllen sie die Voraussetzungen für den ERP-Gründerkredit – Universell, wird der Antragsteller darauf aufmerksam gemacht und kann direkt die Berücksichtigung des Förderprogramms oder des ERP-Gründerkredit – Universell bei der Angebotsstellung durch die Banken und Sparkassen in Anspruch nehmen.

Neben dem ERP-Gründerkredit – Universell  und den 1.700 Förderprogrammen profitiert der Antragsteller mit COMPEON von über 250 etablierten Banken, Sparkassen und alternativen Finanzpartnern, welche auf der COMPEON-Plattform zur Auswahl stehen.

Vollständiger Beitrag unter: 
https://www.kredit-selbständige.de/erp-gruenderkredit-der-kfw/    

Portal Kredit für Selbständige und Kleinfirmen:
https://www.kredit-selbständige.de

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