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IT-Auslagerungen & Cloud-Dienstleistungen im Fokus der Aufsicht, 1. Februar 2022 ONLINE

Bild: IT-Auslagerungen & Cloud-Dienstleistungen im Fokus der Aufsicht, 1. Februar 2022 ONLINE

(openPR) Aufsichtliche Anforderungen – Aktuelle Prüfungserfahrungen – Identifizierte Mängel

  • Neuen BAIT: Anforderungen an IT-Auslagerungen und Cloud-Nutzung
  • Besondere Prüfungshandlungen bei wesentlichen IT-Auslagerungen & Weiterverlagerungen
  • Zunehmende Komplexität der Dienstleister(über)Prüfungen
  • Prüfung der IT-Notfallkonzepte (auch beim Dienstleister!)
  • Prüfung von Risiken (in) der Cloud – Stark zunehmende Anzahl von Cloud-Auslagerungen
  • Abbildung der Auslagerungsrisiken im Risikomanagement / OpRisk
  • Besonderheiten zur Vertragsgestaltung bei Auslagerungen
  • Praxis- und Prüfungstipps für ein risikoorientiertes Auslagerungsmanagement und aufsichtskonforme Prüfungsdokumentation

Die Anforderungen an IT-Auslagerungen und die Nutzung von Cloud-Dienstleistern sind durch die neuen MaRisk/BAIT deutlich konkretisiert und erweitert worden. Die teilweise direkt anzuwendenden Vorgaben aus den EBA-Outsourcing- bzw. EBA-ICT-Leitlinien führen zu deutlich verschärften Anforderungen an das IT-Auslagerungsmanagement, die IT-Governance und das IT-Risikomanagement in den Banken und Sparkassen.

Die Interne Revision muss diese Neuerungen in der Prüfungsplanung entsprechend berücksichtigen und insbesondere die Risiken aus der Auslagerung sowie Weiterverlagerung an externe IT-Dienstleister und Cloud-Service-Provider detaillierter zu prüfen.

Oftmals besteht in den Instituten aber kein einheitlicher Prozess hinsichtlich der Vorgehensweise bei Abschluss neuer IT-Auslagerungsvereinbarungen und entsprechender Service-Level-Agreements (SLAs). Zahlreiche Mängel bestehen auch bei der Aktualisierung bestehender Auslagerungsverträge (z.B. im Rahmen von Anpassungen an neue Vorgaben – MaRisk, BAIT, Datenschutz etc.). In vielen Fällen sind die Auslagerungsvereinbarungen unvollständig bzgl. messbarer Leistungs- und Qualitätsvorgaben sowie der konkreten Festlegung von ISM-/ BCM-Vorgaben, IT-Notfallplanung oder Prüfrechten.

Im Seminar setzt sich der Referent mit aktuellen Auslegungs- und Umsetzungsfragen auseinander und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps zur risikoorientierten und prüfungssicheren Ausgestaltung von ITAuslagerungen und Cloud-Nutzungen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: IT-Auslagerungen & Cloud-Dienstleistungen im Fokus der Aufsicht | AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH (akademie-heidelberg.de) 

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