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BKK24 wohl in Schieflage, aber kein Grund zur Besorgnis für Versicherte

04.08.202118:06 UhrGesundheit & Medizin
Bild: BKK24 wohl in Schieflage, aber kein Grund zur Besorgnis für Versicherte

(openPR) Derzeit kursieren Insolvenzgerüchte um die Gesetzliche Krankenkasse BKK24, aber alle Versicherten sind abgesichert und müssen keine Angst um ihren Versicherungsschutz haben.

Am 02.08.2021 wurde bekannt, dass eine Gesetzliche Krankenkasse, die bundesweit geöffnete BKK24, in größeren finanziellen Schwierigkeiten steckt. Konkret hat der seit einigen Wochen amtierende neue Vorstand wohl festgestellt, dass es bislang nicht berücksichtigte Zahlungsverpflichtungen geben soll. Diese könnten aufgrund ihrer Höhe eine Gefahr für den Bestand der Krankenkasse darstellen. Die BKK24 mit ihren aktuell über 135.000 Versicherten befürchtet einen möglichen Liquiditätsengpass und hat daher – wie vorgeschrieben – eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorgenommen. Die Aufsicht, das Bundesamt für Soziale Sicherung, prüft nun die Auswirkungen und die Konsequenzen für die BKK24.

In diesem Zusammenhang betont die Krankenkasse: „Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um einen bilanziellen Einmaleffekt, der sich im Rahmen der konkretisierten Jahresprognose 2021 gezeigt hat.“ Was genau die Gründe für den „bilanziellen Einmaleffekt“ sind, ist derzeit jedoch nicht bekannt. 

In einigen Medienberichten heißt es, dass der Zusatzbeitrag der BKK24 zu gering sei, da er aktuell mit 1,0% unter dem rechnerischen Durchschnitt von 1,3% liegt. Dies kann gerade auch angesichts der Aussagen der BKK24 nur als reine Spekulation gewertet werden – genauso ist die Kasse anders als teilweise behauptet bislang nicht in der Insolvenz, sondern unverändert tätig!

Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Aufsichtsbehörde der BKK24 auferlegen wird. Sofern sich die Situation nicht anders lösen lässt, ist eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse die deutlich wahrscheinlichere Möglichkeit als eine Insolvenz. Letztere gab es überhaupt erst zweimal, im Jahr 2011 mit der City BKK und der BKK für Heilberufe. Seit damals bestehen aber klare Vorgaben, dass die Mitglieder einer zur Schließung anstehenden Krankenkasse per einfacher Erklärung zu einer frei wählbaren anderen Krankenkasse wechseln können und garantiert durchgehenden Versicherungsschutz haben. 

Somit ist auch im negativen Fall einer Insolvenz sichergestellt, dass jeder weiterhin lückenlos krankenversichert ist. Ein sehr beruhigender Umstand für alle gesetzlich Krankenversicherten!

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