(openPR) Sehr geehrtes Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, sehr geehrte Pressevertreter, sehr geehrtes Präsidium der Landesverbände, des IOC und des DOSB, den Vorständen des Fördervereins Geherteam-Deutschland e.V., dem Gehsportnetzwerk, allen Kampf- und Gehrichtern, sowie den Athlet*innen des Sportlichen Gehens in Deutschland,
ich habe vor Kurzem Kenntnis der Abhaltung einer Deutschen Meisterschaft im Straßengehen in der hessischen Metropole Frankfurt am Main am 10. April 2021 erhalten. Als ich die Ausschreibung gesehen hatte, erinnerte mich das an die Gleichschaltung des Sports in Vorbereitung der Olympischen Spiele 1936 in Berlin.
Ich bin ein Doppelstarter im DLV und im DBS, zudem doppelt amtierender Deutscher Meister im Straßengehen der M35 - 10 km Straßengehen (2019) und M40 - 3.000 m Bahngehen in der Halle (2020) sowie im DBS mehrfacher Deutscher Meister in anderen Disziplinen.
Ich kann verstehen, dass man große Teilnehmerfelder aufgrund der weiterhin angespannten Lage vermeiden will. Als Veranstaltungskaufmann (IHK) würde ich sogar gänzlich darauf verzichten. Ich kann auch verstehen, dass Wettbewerbe, so wie wir sie kennen, nicht mehr wie früher stattfinden können und sich die Pandemiesituation noch länger hält. Invitational Events kenne ich, habe schließlich auch schon einen Einladungslauf in Bielefeld in 2015 veranstaltet.
Nichtsdestotrotz ist der Sport, insbesondere der des Sportlichen Gehens so gefährdet, dass man als Dachverband alles daran setzen muss, Athleten, die den Gehsport lieben, auch dieser Veranstaltung als Teilnehmer*innen zuzuordnen!
Was der ausrichtende Deutsche Leichtathletik-Verband tut, ist eine DM im Straßengehen zu organisieren, die das Teilnahmerecht nicht auf eine Ziel- oder Qualizeit, sondern lediglich auf den vorliegenden Kaderstatus bezieht. Als PK- (Perspektivkader-), NK 1 oder NK2 (Nationalkader-), OK (Olympiakader-) -Athlet*in kann teilgenommen werden.
Der Organisationsapparat ist jedoch gleich. Man braucht Gehrichter, Kampfrichter, Kampfgericht, Doping-Kontrollen, Genehmigungen, Medaillen, Urkunden, Sanitätsdienst und Corona-Tests.
Wenn man zur Deutschen Meisterschaft (DM) lädt, sind alle Sportler einzuladen. Der Wettkampf ist ja auch für die Jugendklassen ausgeschrieben. Angesichts der ohnehin brach liegenden Veranstaltungskultur fordere ich Sie als Vertreter des Bundesverbandes DLV auf, die Veranstaltung für alle zu öffnen oder FÜR GAR KEINEN!
Es kann nicht sein, dass das Interesse an irgendwelchen Medaillen bei olympischen Wettbewerben, die übrigens noch abgesagt werden können, über das Interesse des Nachwuchses zu stellen, insbesondere auch über das der Senioren, die, wie ich - teils aktiv sind, oder auch noch als DLV-Gehrichter fungieren.
Wie soll ich mich zukünftig verhalten, lieber Gehrichter machen, oder wenn ein Kaderathlet kommt, lieber abreisen, damit dann keine Qualis mehr erreicht werden können?
Hier wird die komplette Leichtathletik zerstört! Und alle gucken zu! Das darf nicht sein. Zur Erinnerung, die Seniorenmeisterschaften im Sommer 2020, Winter 2020-21 und Sommer 2021 wurden komplett gestrichen. Ich habe im August 2020 in Düsseldorf lieber als DLV-Gehrichter gearbeitet, statt eine ordentliche 10.000-m-Bahngehenzeit zu erreichen, die für die DLV-Bestenliste reicht, weil mir die Athlet*innen am Herz liegen.
Der Deutsche Leichtathletik-Verband nutzt hier sein Monopol aus, sollte die Veranstaltung absagen, oder als INVITATIONAL MEETING deklarieren, aber keinesfalls als Deutsche Meisterschaft!
Das verstößt gegen das Grundgesetz sowie gegen die guten Sitten und gegen die Internationalen Wettkampfregeln 2020 (https://www.leichtathletik.de/fileadmin/user_upload/12_Service/Wettkampforganisation/01_Bestimmungen_Satzung_Vordrucke/Wettkampfbestimmungen/IWR_Internationale_Wettkampfregeln.pdf)
Gemäß Regel 129.2 hat der Starter des Wettkampfes, dessen primäre Verantwortung es ist einen fairen und gerechten Start für alle Wettkämpfer zu garantieren, die uneingeschränkte Kontrolle über die am Start befindlichen Läufer/Geher. Das Fett hervorgehobene ist zu beachten. Fair und gerecht ist die Ausschreibung des DLV zur DM im Straßengehen keinesfalls - sie ist ausgrenzend, so wie 1934 im olympischem Sprinterexamen, falsche Religion, dann nicht erwünscht.
Regel 141 Abs. 1 IWR besagt:“ Die Teilnahme an Wettkämpfen gemäß dieser Regeln kann wie folgt nach Altersklassen unterteilt oder ergänzend beschrieben in den entsprechenden Veranstaltungsregeln oder durch die zuständige Organisation erfolgen.“ Ausgeschrieben sind Wettbewerbe in den Altersklassen (AK’s) WJ U18 (5 km Straßengehen) / MJ U18, MJ U20, WJ U20 (10 km Straßengehen), MU 23, M, WU 23, W (20 km Straßengehen) und M (50 km Straßengehen).
Es wird in der Ausschreibung auf die allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen verwiesen, dort heißt es
(Quelle: https://dateien.leichtathletik.de/dateien/21D07000000000001/Ausschreibung-Stand-11.03.2021.pdf) - „Teilnahmeberechtigt an den Deutschen Meisterschaften sind grundsätzlich nur Mitglieder mit einem gültigen Startrecht für einen Verein/LG im Verbandsgebiet des DLV, die im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind. Die Bestimmungen zum Start- und Teilnahmerecht sind in den §§ 4 und 5 DLO geregelt. Bei gemeinsamen Deutschen Meisterschaften mit mehreren Altersklassen: Senioren können nur dann in Wettbewerben der Männer bzw. Frauen gewertet werden, sofern sie die geforderte Mindestleistung in der Altersklasse der Männer bzw. Frauen erfüllt haben.“
Eine Mindestleistung wird aber nicht abgefragt, stattdessen gibt es nur einen Verweis auf die Kaderzugehörigkeit. Somit verstößt der Deutsche Leichtathletik-Verband mit seiner Ausschreibung selbst gegen die allgemeinen Ausschreibungs-Bestimmungen des DLV.
Unter 5.2.1. DLO heißt es: „Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben.“ Doch auch die DLO hält eine Ausnahme bereit: „5.2.3 - In den Ausschreibungen zu den Meisterschaften können zusätzliche Regelungen getroffen werden.“ Zusätzliche!!!
Diese darf in der Einschränkung aber nicht so geändert werden, dass gegen die Internationalen Wettkampfregeln verstoßen wird.
Ich rufe daher die Athlet*innen, Kampf- und Gehrichter des DLV zum Boykott der Veranstaltung auf. Ich appelliere an die Kaderathleten diese Veranstaltung zu meiden!
Die Landesverbände sollen sich ebenfalls angesprochen fühlen, sich zu verbünden und dem DLV gegenüber, Ihre Meinung kundtun.
„Änderungen der Ausschreibung, auch der ausgeschriebenen Disziplinen, Teilnahmevoraussetzungen etc. sind aufgrund der besonderen Situation im Rahmen der Corona-Pandemie jederzeit möglich.“ Somit kann eine Meldung ja erfolgen, wird dann aber auch abgelehnt, kostenpflichtig! 100,00 EUR für Nix. Hauptsache der DLV übt sein Monopol aus.
Benjamin Fritzsch, Dortmund










