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Deutschland hat seit dem 24.11.2020 eine Verfassungsgebende Versammlung

27.11.202012:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Unsere Demokratie schützen!
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(openPR) Ab dem 24. November 2020 ist das ganze deutsche Volk eine Verfassungsgebende Versammlung. Das ist ein weltweit anerkannter völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Über die eingeleitete Verfassungsgebung wurden der Bundestagspräsident, der Bundesinnenminister, der Bundeswahlleiter, die 16 Bundesländer, die EU-Kommission, das EU-Parlament und die 26 EU-Mitgliedsstaaten am 25. November 2020 schriftlich benachrichtigt.

„Als Bürgerin bin ich jederzeit berechtigt, die Initiative zu einer Verfassungsgebung zu ergreifen, ohne dass es hierzu einer besonderen konstitutionellen Ermächtigung bedarf. Dies wurde mir durch den deutschen Bundestag schriftlich bestätigt. In den letzten 8 Monaten haben 1700 Bürgerinnen und Bürger unter meiner Koordination als Zusammenschluss in der Bürger*inneninitiative „Gemeinwohllobby“ mit ihren Ideen in einem gründlich dokumentierten, demokratischen Prozess eine Diskussionsvorlage zur Verfassungsgebung erarbeitet. Damit sind die Vorbereitungen zu einer Verfassungsgebung ausschließlich durch das deutsche Volk gegeben.“, erklärt Marianne Grimmenstein, Initiatorin der CETA-Klage und  seit Jahrzehnten aktiv für den Schutz des Gemeinwohls und der Demokratie.

Jedes Mitglied unserer Gesellschaft kann ab sofort anonym seine Ideen in die Verfassungsgebung einbringen. Die Diskussionsvorlage und Beteiligungsmöglichkeit finden Sie unter https://macshot.de/umfrage-gesellschaftsfairtrag/. Die Dokumentation der bisherigen Bearbeitungsschritte zur bestehenden Diskussionsvorlage finden Sie hier: https://gemeinwohllobby.de/ Außerdem können sich auf dieser Webseite sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen oder Initiativen als namentliche, ideelle Unterstützer*innen eintragen.

Begründung der Maßnahme

Der Schutzauftrag des Art. 191 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) umfasst das Vorsorgeprinzip als rechtsverbindliche Handlungsmaxime der europäischen Umweltpolitik, und das gilt auch für den deutschen Staat. Trotz dieser rechtsverbindlichen Verpflichtung und trotz des dringenden Appells zahlreicher Wissenschaftler*innen und Bürger*innen wegen der enormen Klima- und Umweltzerstörungen ist Deutschland seit Jahren nicht in der Lage, die für die Gesellschaft lebensnotwendigen Maßnahmen durchzuführen, obwohl hierdurch das Leben unserer ganzen Gesellschaft und somit auch das Überleben der gesamten Menschheit bedroht ist. Bestehende Umweltgesetze werden nicht ausreichend vollzogen und international vereinbarte wie auch national beschlossene Ziele und Vereinbarungen nicht erreicht. Zur aktuellen Pandemie: Es liegen zahlreiche naturwissenschaftliche Studien über den Zusammenhang zwischen der ökonomischen Landnahme und der Entstehung und Ausbreitung tödlicher Viren vor. Epidemien und Pandemien wie SARS-Covid 2, Ebola, etc. sind auf das Engste mit dem Biodiversitätsverlust und dem Klimawandel verknüpft. (Siehe ARTE-Bericht "Umweltzerstörung beeinflusst Epidemien", oder Christian Felber unter:  https://www.youtube.com/watch?v=yrb8gSAw8_M&feature=emb_title)

Gegen Deutschland laufen aktuell 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren, wie auf der Presseseite des Deutschen Bundestags nachzulesen. Noch dazu werden die staatlichen Subventionen zu 90 % immer noch umweltschädlich eingesetzt (siehe Webseite des Umweltbundesamtes).


Angesichts des sich beschleunigenden Artensterbens und Klimawandels, der rasanten Naturzerstörung, des ungebremsten Raubbaus an unseren Ressourcen, der immer skandalöseren Spaltung zwischen Arm und Reich und seit 2020 auch der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, befindet sich unsere Gesellschaft in einer noch nie dagewesenen, existentiellen Notlage.

Die Umweltpolitik  und  das  zuständige  Ressort müssen  durch  veränderte  Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, sich stärker als bislang im Themenwettbewerb gegenüber kurzfristigen ökonomischen Interessen durchzusetzen. Dazu ist eine umfassende Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft notwendig. Dies wurde durch den Sachverständigenrat der Bundesregierung in einem Sondergutachten im Juli 2019 festgestellt. Für diese Veränderungen sind Innovationen im Rechtswesen unerlässlich, wie von Mariana Mazzucato, Wirtschaftswissenschaftlerin für Innovationsökonomie, auf dem Weltwirtschaftsforums 2019 gefordert. Durch die momentane Handlungsunfähigkeit der Entscheidungsträger*innen ist eine Verfassungsgebung inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung.

Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit sowie die rechtliche Grundlage für eine Verfassungsgebung sind in den schriftlichen Benachrichtigungen  an die Politiker*innen dargestellt, das Schreiben an Wolfgang Schäuble kann auf der Webseite von Gemeinwohllobby  (s.o.) unter der Rubrik Material eingesehen werden.

Damit die freie Meinungsäußerung während der Verfassungsgebung durchgehend gewährleistet ist, bedarf der Entwicklungsprozess der Verfassungsgebung eines hochgradig juristischen Schutzes. Deshalb wurde die Verfassungsgebung unter die Obhut von 200 Juristen und drei ehemaligen Verfassungsrichtern gestellt. Damit der demokratische Ablauf der Verfassungsgebung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „ihre Unabhängigkeit“ bewahrt und die Bevölkerung ihre Entscheidungen stets „frei von äußerem und innerem Zwang“ treffen kann, wurde der Entwicklungsprozess der Verfassungsgebung unter die Aufsicht von 60 Organisationen, EU- Parlament, EU-Kommission und 26 EU-Mitgliedsstaaten gestellt. Sie wurden beauftragt, durch eine Vertreterin oder einen Vertreter als Prozessbegleiter und später bei der Abstimmung als Wahlbeobachter zu fungieren. Außerdem werden ab sofort verschiedene Fachkommissionen eingerichtet, welche die Verfassungsgebung begleiten sollen, damit die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um zukünftigen Katastrophen besser vorzubeugen.

Marianne Grimmenstein 
Corneliusstr. 11
58511 Lüdenscheid

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