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Verkehrsrecht in Corona-Zeiten – geblitzt mit Maske und was dann?

23.11.202009:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Seit dem Frühjahr 2020 ist in Deutschland aufgrund von Corona Maskenpflicht in verschiedenen Lebensbereichen, wie beispielsweise im Einzelhandel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch oftmals werden die Mund-Nasen-Bedeckungen auch während der Fahrt im Auto getragen. Was passiert, wenn man am Steuer mit Maske geblitzt wird? Fachanwälte für Verkehrsrecht, wie zum Beispiel die Kanzlei Artiisik in Berlin informieren auf https://www.anwalt-artiisik.de/, was in Bezug auf Maskenpflicht, Abstand und Kontaktbeschränkungen für Fahrten mit anderen Personen in einem Auto zu beachten ist.

Das Bundesinnenministerium sagt eindeutig, dass die Nutzung des Autos bzw. Kraftfahrzeugs nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Mehr zu den Informationen vom Bundesinnenministerium zum Thema Mundschutz im Auto und Maske beim Autofahren gibt es in einem umfangreichen FAQ auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

Darf man im Auto Maske tragen?

Es ist nicht verboten, den Mund-Nasenschutz beim Autofahren zu tragen, aber es müssen einige Punkte dabei beachtet werden. Die Maske muss so aufgesetzt werden, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben. Ein wichtiger Faktor, wenn man als Autofahrer mit Maske geblitzt wird. Die Regelung zum Verbot einer Maskierung für Autofahrer ist in § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung seit dem Jahr 2017 geregelt. Unter das Maskierungsverbot fallen auch Masken zu Karneval, Nikab, Schleier und weitere Bedeckungen für das Gesicht. Der konventionelle Mund-Nasenschutz, wie die FFP2-Maske, der nun aufgrund von Corona getragen wird, verdeckt zwar den Mund-Nasenbereich, lässt aber noch das Gesicht ausreichend erkennen. Problematisch wird es bei selbstgemachten Masken zum Schutz vor dem Coronavirus, wenn diese die Gesichtszüge vom Autofahrer nicht mehr erkennen lassen. Im Einzelfall werden die Polizeibeamten entscheiden, wenn Personen mit Maske am Steuer geblitzt werden. Ein Bußgeld droht dann, auch wenn man nicht geblitzt wird, wenn durch die Mund-Nasen-Bedeckung die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind. Der ADAC informiert über das Thema Autofahren mit Maske auch auf https://www.adac.de/news/autofahren-mundschutz/

Welche Strafen drohen dem Autofahrer bei Maske am Steuer?

Wird man mit Mundschutz geblitzt und kann das Gesicht nicht erkannt werden, droht dem Halter des Fahrzeugs die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Während es nicht verboten ist, Maske am Steuer zu tragen solange die Gesichtszüge erkennbar sind, ist es sogar in bestimmten Bereichen vorgeschrieben, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Auto zu tragen. Die Pflicht, Maske zu tragen, besteht bei Fahrstunden mit der Fahrschule und bei Fahrschulprüfungen sowie für Taxifahrer und Taxigäste.

Was tun, wenn man mit Mundschutz geblitzt wurde?

Wird man mit Mundschutz geblitzt, richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeldkatalog. Je nach Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft beträgt das Bußgeld 10 Euro bis 680 Euro. Neben dem Bußgeld drohen ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Es ist in jedem Fall ratsam, wenn ein Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zugestellt wird, die Beratung des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Berlin zu nutzen.

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