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Vorsicht bei der Immobilienverrentung!

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Thomas H. Garthe
Thomas H. Garthe

(openPR) Kalchreuth, den 07.10.2020 „Die Immobilienverrentung ist in vielen Fällen eine sehr sinnvolle Alternative zum klassischen Verkauf. Sie sichert z.B. das lebenslange Wohnrecht und schafft gleichzeitig einen großen finanziellen Spielraum, wenn man dabei einige Punkte beachtet", so Thomas Garthe, Geschäftsführer der Garthe Immobilienbewertung GmbH in Kalchreuth.



Bei einem Verkauf auf Leibrentenbasis wird die Immobilie gegen eine lebenslange Rente sowie ein lebenslanges Wohnrecht getauscht. Die Verkäufer (meist Rentner) bleiben also kostenfrei in ihrem Eigenheim wohnen und erhalten bis an das Lebensende eine monatliche Zahlung, die „Leibrente“. Die Höhe dieser Zahlung hängt zum einen vom Verkehrswert der Immobilie sowie dem Alter und dem Geschlecht der Rentenbeziehenden ab. Zum anderen spielen die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung eine wertrelevante Rolle. Denn bei der Leibrente übernimmt der Käufer die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie. Wenn die Bewohner doch ausziehen möchten, können sie das noch nicht verbrauchte Wohnrecht verkaufen. Die Leibrente wird in jedem Fall weiter ausgezahlt.

Soweit so gut - "Folgende Fragen sollten Sie aber bei dieser Abwicklung ausdrücklich klären. Wer ist der Käufer? Welches Unternehmen steckt dahinter? Wer bewertet Ihre Immobilie? Haben Sie Einsicht in das Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie? Wie sieht Ihre steuerliche Situation nach der Abwicklung für Sie als Verkäufer aus?", rät Thomas Garthe.

Wir, die Garthe Immobilienbewertung GmbH, können von einigen Fällen in Bayern berichten, dass das klassische lastenfreie Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verkehrswert in Höhe von 450.000 Euro bei der Einwertung von den Käufern grundsätzlich zwischen 15% bis 20% niedriger bewertet wurde. Danach wurde das lebenslange Wohnrecht ermittelt und abgezogen. In den uns vorliegenden Bewertungsfällen wurden die Gutachten als sogenannte Kurzgutachten für die Käufer erstellt und ein Haftungsaussschluss vereinbart. Zur immobilienspezifischen Qualifikation der jeweiligen Sachverständigen können wir keine Aussage machen, so Garthe, da wir nur Teile des Kurzgutachtens zur Einsicht hatten.

Bei der Erstellung eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens sollten Sie sich nicht nur auf ein Kurzgutachten mit Haftungsausschluss des Käufers verlassen, warnt Garthe. Lassen Sie sich die Bewertung zeigen und holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Nur durch Transparenz und korrekter Bewertung ist Ihre Leibrente angemessen und Ihre Immobilie nicht unter Wert verkauft.

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