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Dr. Frank Brodehl (AfD): „Schulen sind sichere Orte, einen Maskenzwang darf es nicht geben“

26.08.202013:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Schulen sind sichere Orte, einen Maskenzwang darf es nicht geben“
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag

(openPR) Die AfD-Fraktion lehnt es entschieden ab, Kinder und Jugendliche in der Schule zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verpflichten. Wer eine solche Mas-ke tragen möchte, dem soll dies freigestellt sein. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:



„Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Prien,

wie geht es mit dem Unterricht eigentlich weiter? – diese einfache, aber zentrale Frage stellen sich Schüler, Eltern und Lehrer nicht erst seit dem Ende der Sommerferien, sondern schon länger. Und sie alle verdienen endlich eine klare und eindeutige Ant-wort darauf. Doch leider verweisen Sie, Frau Ministerin Prien, bis heute immer nur darauf, dass wir in der Pandemie doch ‚ein lernendes System‘ sein müssten. Diese von allen gewünschte Klarheit wird es demnach bis auf weiteres nicht geben – genau ge-nommen so lange nicht, bis die Pandemie vorbei ist. Stattdessen wird das Hin und Her der vergangenen Wochen wohl weitergehen.

Zuerst sprechen Sie, Frau Ministerin, eine ‚dringende Empfehlung‘ aus, wonach Schü-ler ab der 7. Klasse auch im Unterricht Masken tragen sollten. Sie appellieren dabei an die ‚Eigenverantwortung‘ der Schüler, und vermitteln so den Eindruck, diese könnten tatsächlich frei dar-über entscheiden, ob sie eine Maske tragen oder nicht.

• Tatsächlich erwarteten die Schüler, die die Maske im Unterricht nicht trugen, ‚pädagogische Gespräche‘ – um der Empfehlung entsprechenden Nachdruck zu verleihen.
• Tatsächlich verfügten diverse Schulen selbst eine Maskenpflicht – auch im Unterricht.

Dann kam die erfolgreiche Klage eines Kieler Schülers dagegen in einem Eilverfahren – und Sie erlassen daraufhin eine allgemeine Maskenpflicht für alle Schulen – wobei der Unterricht selbst von dieser Pflicht aber ausdrücklich ausgenommen wurde.

Dass Sie damit bei den meisten Schülern, Eltern und Lehrern nur noch für Verwirrung sorgen, ist mehr als verständlich. Denn ein Konzept, das hinter all diesen Anordnun-gen steht, ist nicht erkennbar - zumindest kein Konzept, dass in sich schlüssig und wi-derspruchsfrei ist. Denn bei all dem sagen Sie selbst,

• dass eine Maskenpflicht verfassungsrechtlich betrachtet nicht verhältnismäßig sei
• Und Sie sagen selbst, dass eine Maskenpflicht medizinisch betrachtet nicht geboten sei…

Aber als Begründung für die Ausnahme der Maskenpflicht im Unterricht verweisen Sie wiederum immer nur darauf, dass die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein derzeit doch insgesamt immer noch sehr niedrig seien. Dadurch erwecken Sie den Eindruck, als käme es bei den Fragen der Verhältnismäßigkeit und der medizinischen Geboten-heit einer Maskenpflicht auf das landesweite Infektionsgeschehen an. Genau das ist aber nicht der Fall!

Meine Damen und Herren, die Maskenpflicht in der Schule stellt einen massiven Ein-griff in die Grundrechte der Schüler dar. Es muss deswegen klipp und klar begründet werden, dass dieser Eingriff verhältnismäßig ist. Und hierzu wiederum muss nachge-wiesen werden, dass er a) geeignet und b) erforderlich ist, um die Grundrechte ande-rer zu schützen. Daraus ergibt sich meine erste Frage: Ist eine Maskenpflicht erforder-lich, um eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Schüler und Lehrer abzuwen-den?

Dies wäre genau dann der Fall, wenn mit einer Corona-Infektion die Gefahr einer schweren oder gar tödlichen Covid19-Erkrankung für Schüler und Lehrer verbunden wäre. Eine solche Gefahr ist aber nach allem, was wir bis heute darüber wissen, nicht gegeben.

Denn Kinder gehören nicht zur Corona-Risikogruppe:

• Schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe werden ausnahmslos nur bei Menschen beobachtet, die schwer vorerkrankt und/oder hochbetagt sind.
• Das Durchschnittsalter aller sog. Corona-Toten, die am rechtsmedizinischen Institut des Hamburger UKE obduziert wurden, liegt bei 82 Jahren.
• Dass Kinder nicht zur Risikogruppe gehören, zeigen auch aktuelle Studien aus Schweden und Finnland. Dort gab es in der Altersgruppe unter 20 Jah-ren bislang keine Todesfälle.
• Und auch die Statistik der in Deutschland registrierten „Todesfälle mit Coronavirus“ zeigt, dass von den rund 9.200 registrierten Fällen nur 3 aus der Altersgruppe 0 bis 19 stammen.

Davon, dass von dem Coronavirus eine ernsthafte oder gar tödliche Gesundheitsge-fahr für Schüler ausgeht, kann also keine Rede sein. Nun kann man einwenden, dass Kinder und Jugendliche für Dritte, also etwa für Eltern zur Gefahr werden können, wenn sie sich in der Schule infizieren – die Studienergebnisse sprechen hier eine eindeutige Sprache: Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis Gerard Krause, den Chef-Epidemologen am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum: ‚Schulkinder gehören nicht in dem Maße zu den Treibern zu der Epidemie wie anfänglich angenommen wurde. Die verbreitete Sorge, dass Kinder ihre Großeltern anstecken und deren vorzeitigen Tod verursachen könnten, ist aus epidemologischer Sicht unbegründet.‘ Andere Studien stützen diese Einschätzung und widerlegen außerdem die Befürchtung, dass Kinder sogenannte Superspreader und dass Schulen gefährliche Hotspots seien.

Wenn aber

• Kinder nicht zur Risikogruppe der Alten oder Vorerkrankten gehören
• und Kinder keine Superspreader sind,

dann gibt es schlicht keine relevanten Gründe, die eine Maskenpflicht an Schulen me-dizinisch rechtfertigen könnten.

Meine Damen und Herren, bei der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht ist immer nur auf die konkrete Unterrichtssituation vor Ort abzustellen, und nicht auf das allgemeine Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein.

Dass Sie, Frau Ministerin, dies ebenso sehen, sehe ich daran, dass Sie bei der Frage, ob Lehrer, die via Attest anzeigen, dass sie zur Risikogruppe gehören, dies ebenfalls nicht pauschal für eine Freistellung vom Präsenzunterricht anerkennen.

Eine generelle Zugehörigkeit zur Risikogruppe reicht auch dem Verwaltungsgericht Schleswig nicht aus: Dieses hat gerade erst acht Eilanträge von Lehrern abgewiesen, die aufgrund eines Attestes, das sie als zur Risikogruppe gehörig ausweist, vom Prä-senzunterricht befreien lassen wollten.

Damit haben Sie, Frau Ministerin, in dieser Frage vollkommen richtig entschieden; die Anwürfe von der SPD, die von ‚herzlos‘ sprach oder der Presse, die Sie als ‚härteste Ministerin Deutschlands‘ tituliert hat, sind vollkommen fehl am Platze.

Natürlich müssen wir auch an die Gesundheit der Lehrkräfte denken. Dazu gehört es aber, sich zuallererst ein realistisches Bild von der Lage zu machen. Eine Studie von fünf, meine Damen und Herren, von fünf Ärzteverbänden – darunter die Gesellschaft für Krankenhaushygiene – kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko für Lehrkräfte insgesamt ‚gering‘ ist. Und für wirklich gefährdete Lehrer gilt natürlich, dass sie sich vom Präsensunterricht befreien lassen können. Dass hierzu eine individuelle Risiko-faktoren-Bewertung im Kontext einer arbeitsmedizinischen Begutachtung notwendig ist, ist nicht ‚herzlos‘, sondern eine Selbstverständlichkeit!

Und noch eins in diesem Zusammenhang: Auch der Arbeitsort Schule unterliegt dem allgemeinen Lebensrisiko und damit auch der Eigenverantwortung. Wer das nicht se-hen will und stattdessen auf der abstrakten Gefahr des allgemeinen Infektionsgesche-hens rumreitet, der kann auch gleich eine lebenslange Maskenpflicht für alle fordern.

Aber zurück zur Maskenpflicht an unseren Schulen. Die Frage nach der Erforderlich-keit haben wir also mit einem klaren Nein beantwortet; kommen wir zu der Frage, ob Masken ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Ansteckungen sein könnten: Alle Experten sind sich einig, dass Masken, wenn überhaupt nur dann etwas bringen kön-nen, wenn sie richtig gehandhabt werden. Was dafür alles zu beachten ist, das finden wir in einer Broschüre der Unfallkasse Fachbereich Bildungseinrichtungen, dort heißt es:

1. Vor Anlegen der Maske Hände waschen,
2. Maske muss an den Seiten eng anliegen
3. Beim Anlegen die Innenseite nicht berühren
4. Maskenaustausch, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist, also nach rund einer halben Stunde,
5. beim Abnehmen der Maske nur die Bänder berühren,
6. Maske anschließend in einem luftdicht verschlossenen Beutel aufbewahren und
7. ist sie zu Hause bei mind. 60 Grad gewaschen werden.

Niemand, meine Damen und Herren, niemand geht ernsthaft davon aus, dass Kinder und Jugendliche diese Vorausset-zungen dafür, dass die Maske überhaupt irgendeine positive Wirkung entfalten kann, erfüllen können. Virologen sagen hier klipp und klar, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: ‚Das ist unrealistisch. Werden Masken aber falsch getra-gen, machen sie keinen Sinn‘, so Professor Jonas Schmidt-Chanasit aus Hamburg.

Und noch ein Aspekt: Nicht nur Sie, Frau Ministerin, sondern viele Politiker sprechen dieser Tage ja immer wieder davon, dass Schule in der derzeitigen Situation ein ‚ler-nendes System‘ sei oder, wie Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz es ausdrückt, Zitat: ‚Wir haben ganz viel gelernt.‘ Da fragt man sich allerdings, was genau eigentlich gelernt worden ist. Denn in Bezug auf die Maskenpflicht könnten die Ergebnisse ja bundes-weit – und übrigens auch europaweit – kaum unterschiedlicher sein: NRW ordnet die Maskenpflicht am weitestgehenden an, bei uns in Schleswig-Holstein wurde aus einer Empfehlung eine Pflicht mit der bekannten Ausnahmeregelung, unsere Nachbarn, etwa Dänemark oder Holland verzichten hin-gegen bewusst ganz auf eine Masken-pflicht. Und dabei berufen sich alle Verantwortlichen auf Rücksprachen mit Virologen. Fakt ist also, meine Damen und Herren: die Geeignetheit der Masken ist unter Exper-ten offensichtlich umstritten.

Summa summarum: Die Maskenpflicht an unseren Schulen greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte unserer Kin-der ein. Wenn Sie, Frau Ministerin Prien, die Not-wendigkeit und die Geeignetheit der Masken nicht belegen können, wenn Sie also nicht belegen können, dass in Schulen eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr für unsere Kinder lauert und dieser Gefahr sicher durch Masken begegnet werden kann, dann ersetzen Sie die Maskenpflicht durch Freiwilligkeit.

Das wäre auch aus pädagogischer und vor allem psychologischer Sicht geboten, denn angesichts der immer lauter werdenden Forderungen nach härteren Strafen bei Ver-stößen gegen Hygienemaßnahmen kann sich bei vielen Kindern und Jugendlichen nur die Befürchtung einstellen, dass uns eine Apokalypse biblischen Ausmaßes erwartet. Wenn auch in Schulen durch Gespräche versucht wird, Schüler hier zu beruhigen, ihnen aber gleichzeitig eine Masken-pflicht aufgebürdet wird, wird das Ergebnis gleich Null sein. Denn Schüler werden Angst vor einer Ansteckung haben, sie werden Angst davor haben, dass sie Mit-schüler oder Eltern anstecken könnten, sie werden Angst vor Strafen haben, wenn sie die Maske nicht tragen, sie werden wohlmöglich auch Angst vor Mitbürgern entwickeln, die keine Maske tragen – denn sie haben ja gelernt, wie notwendig die Maske ist, um uns alle zu schützen.

Meine Damen und Herren, statt Ängsten weiter Raum zu geben, sollten wir den Weg zu mehr Gelassenheit finden, so wie dies etwa bei unseren skandinavischen Nachbarn praktiziert wird: Der Pandemie ist man dort mit Respekt, aber eben nicht mit Angst begegnet; auf eine Maskenpflicht hat man in beiden Ländern vollständig verzichtet.

Wenn es Ihnen ernst ist mit dem Titel Ihrer heutigen Erklärung, Kindern eine Perspek-tive zu geben, dann lassen Sie unsere Kinder und Jugendlichen wieder ohne Masken zur Schule. Jeder Tag, den die Maskenpflicht in unseren Schulen aufrechterhalten wird, ist ei-ner zu viel. Wir sollten dies weder Lehrkräften noch unseren Kindern zu-muten, sondern ihnen in aller Deutlichkeit und Gelassenheit sagen: Lasst Eure Masken zu Hause – Eure Schule ist ein sicherer Ort.“

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