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Deutsche Weltraumpolitik – DGLR rät zu umfassender Strategieentwicklung

30.07.202015:36 UhrVereine & Verbände
Bild: Deutsche Weltraumpolitik – DGLR rät zu umfassender Strategieentwicklung
Bild: ESA-P. Carril
Bild: ESA-P. Carril

(openPR) Deutsche Organisationen agieren als gut positionierte Anbieter und vielfältige Nutzer auf den internationalen Märkten für Weltraumprodukte und -dienste. Deshalb wird seit Jahren darüber nachgedacht, ob in der Bundesrepublik eine wirtschaftspolitische Gesetzgebung benötigt wird, die über die nationale Implementierung von Verträgen der Vereinten Nationen hinausgeht. Der Fachbereich „Raumfahrtwissenschaft und -anwendung“ der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) rät zu einer weltraumpolitischen Gesetzgebung, die in Ergänzung zu den weltweit gültigen Wirtschafts- und Handelsverträgen alle Themen abdeckt, die heute und in der absehbaren Zukunft vor allem den Betrieb privater Raumfahrtaktivitäten regeln kann.



„Der Weltraum ist ein ‚Wirtschaftsraum‘, der physikalisch keine territorialen Grenzen kennt. Jede nationale Gesetzgebung kann daher in erster Linie nur Geschäftsaktivitäten regulieren, die durch deutsche Betreiber ausgeführt werden“, sagt Dr. Christian Langenbach, Leiter des DGLR-Fachbereichs Raumfahrtwissenschaft und -anwendung. Dies umfasst beispielsweise Startdienste von Raketenabschussplätzen sowie die Steuerung und Lenkung einzelner Satelliten, Flotten oder Bodenkontrollstationen. Ob Gesetze auch die technische Entwicklung und die Fertigung von Raumfahrtsystemen und deren Bauteilen sowie die Entwicklung und den Vertrieb von Dienstleistungen der Erdbeobachtung, Telekommunikation, Navigation usw. abdecken, sollte angesichts aktueller Entwicklungen wie dem zunehmenden Weltraummüll zumindest erwogen werden.

Bei näherer Betrachtung aller Marktsegmente wird schnell deutlich, dass vor jeder Regulierung zuerst einmal Klarheit darüber gewonnen werden muss, welche Strategie die deutsche Politik mit einer Gesetzgebung verfolgt. Angesichts einer seit Mitte der 1960er-Jahre umfassenden Technologieförderung der Raumfahrt ist in Deutschland zwar vieles vorstellbar, aber möglicherweise nicht alles gewünscht. In die Strategieentwicklung gehört deshalb auch die politische Frage, in welchen technologischen Sektoren die Exportnation Deutschland autonom agieren und einen privaten Weltraumbetrieb lizensieren möchte.

Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Bundesrepublik Deutschland als Folge der kostensenkenden Produktionsverlagerungen ins Ausland abhängig von globalen Zulieferern ist. Nach einer über 50-jährigen aktiven Raumfahrtgeschichte Deutschlands lautet die Frage deshalb: In welchen Technologie-, Produkt- bzw. Systemfeldern soll nationale Kompetenz erhalten, auf- und ausgebaut oder neu entwickelt werden? „Es muss festgelegt werden, welche staatlichen Strukturen die deutschen Weltrauminteressen auf der internationalen Bühne vertreten bzw. die entsprechenden Entwicklungen auf der nationalen Ebene begleiten und kontrollieren sollen“, so Klaus-Peter Ludwig, stellvertretender Leiter des Fachbereichs. Die Inhalte einer neuen Gesetzgebung sollten entsprechend auf der Basis der aktuellen Strategieüberlegungen abgeleitet werden. In Anlehnung an einen ersten Entwurf, der vor einigen Jahren im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet wurde, sollte unter anderem folgendes geregelt werden:

- Eine rechtliche Verankerung der Zielsetzung: die Nutzung und der Ausbau europäischer Satellitentechnologien und Systeme durch nationale Beiträge zum Schutz kritischer nationaler Infrastrukturen, deren Dienstleistungsbereichen und der Bürgerinnen und Bürger.

- Der Prozess der staatlichen Lizensierung der Unternehmen, die von deutschem Boden Raumfahrtprodukte vertreiben oder Dienste anbieten, inklusive der Benennung des hoheitlichen Organs, das hierfür verantwortlich ist.

- Lizenzkriterien für Anbieter, die zum Beispiel von deutschem Boden Weltraumwaffen entwickeln bzw. waffentragende Systeme starten oder betreiben wollen.

- Die Voraussetzungen und Regeln für staatliche Garantien und Schadensdeckungen ab der Höhe eines gesetzten Betrags zur Regulierung von Schäden aus dem Betrieb der Systeme (zum Beispiel bei Satellitenabsturz über bewohntem Gebiet), die durch Policen privater Versicherung nicht zu decken sind.

- Regeln zur Priorisierung hoheitlicher Aufgaben gegenüber kommerziellen Interessen, zum Beispiel bei einem parallelen Betrieb von staatlichen/militärischen und privaten Systemen. Ähnlich zum Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSig) ist hier zum Beispiel zu regeln, ob es privaten Dienste-Anbietern zeitlich begrenzt untersagt werden kann, Telekommunikations-, Navigations- oder Erdbeobachtungsinformationen der betreffenden Region im Krisenfall auf dem freien Markt anzubieten. In Abhängigkeit von Art und Dauer der staatlichen Intervention ist hinsichtlich des betriebswirtschaftlichen Schadens zudem gegebenenfalls die Frage zu klären, inwieweit vom Staat Schadenersatz zu leisten ist.

- Sicherheitsvorgaben für einen störungsarmen und umweltverträglichen Betrieb zum Beispiel zur Vermeidung von Weltraumtrümmern.

- Aussagen zur deutschen Position für international abzustimmende Regularien eines globalen Space Traffic Managements, das den sicheren Betrieb mehrerer privater und staatlicher Konstellation regelt. In diesem Zusammenhang sollte auch frühzeitig auf internationaler Ebene geklärt werden, inwieweit die Vergabe nationaler Lizenzen hinsichtlich einer maximalen Anzahl von Satelliten zu limitieren wäre.

- Die Regelung eines staatlichen Zugriffs auf Dienste und Daten privater, in Deutschland ansässiger Unternehmen, die im Krisenfall zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich erscheinen. Dazu gehört auch die Nennung der zuständigen Staatsorgane und deren Kompetenzen zur Erfassung, Verarbeitung, Verknüpfung und Sicherung der Daten und Dienste.

Die abschließende Fragestellung, ob und wenn wie weit ein Punkt einer nationalen, proaktiven und wettbewerbsfördernden Gesetzgebung bedarf, ist eine politische Entscheidung und wird unter anderem von der jeweiligen Gesetzgebung anderer Raumfahrtnationen bzw. deren Einsicht in die Notwendigkeit, dass einige der genannten Themen eher einer supranationalen Einigung bedürfen, abhängen.

Dr.-Ing. Christian Langenbach, Dipl-Ing. Klaus-Peter Ludwig, Sonay Sarac
DGLR-Fachbereich R2 Raumfahrtwissenschaft und -anwendung

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