(openPR) Bayern/Triesen. Die immer wieder aufkeimende Problematik zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Freiflächen Photovoltaikanlagen nimmt kaum ein Ende. Bis auf die laufende Agrophotovoltaikforschung am Bodensee hat sich in dieser Sache allerdings noch keine Einigung finden lassen, die beide Seiten zufriedenstellt. Der Freistaat Bayern hat deshalb eine Lösung im Repertoire, die gut werden könnte: Das Kontingent für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten wird erhöht.
Fasste das Kontingent für benachteiligte Gebiete bisher 70 Freiflächenanlagen pro Jahr so wird es im Jahr 2020 auf 200 Photovoltaikanlagen angehoben. Damit steht der effizienten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, die aufgrund ihrer Lage im Bergland oder auch aufgrund sonstiger ungünstiger Standorte oder Produktionsbedingungen eventuell eine Aufgabe der Bewirtschaftung nach sich ziehen, nichts mehr im Weg. Dieser Schritt der Kontingenterhöhung ist besonders im größten deutschen Bundesland wichtig: Große Teile Bayerns sind als benachteiligte Gebiete ausgewiesen.
Photovoltaik wirtschaftlich rentabel machen
Die international tätige Sun Contracting AG hat mit ihrem Modell Photovoltaik Contracting noch eine zusätzliche Möglichkeit, neben der klassischen Dachanlage auch Freiflächenanlagen mittels Photovoltaik Contracting wirtschaftlich rentabel zu gestalten. Wie bei Dachflächen stellt der Besitzer der Fläche als Contractingnehmer eben jene für den Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Das finanzielle Risiko entfällt, denn sowohl die Investitionskosten als auch laufende Kosten für Wartung und Instandhaltung trägt die Sun Contracting AG. Neben Vergütung in Form einer Pacht für die bebaute Fläche geht am Ende der Vertragslaufzeit die Photovoltaikanlage zusätzlich ins Eigentum des Contractingnehmers über.
Was bringt Photovoltaik Contracting?
Besonders in Bezug auf die Erhöhung des Ökostromanteils und damit auf den eigenen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele ist Photovoltaik als wartungsarme und relativ CO2 neutrale Energieform gefragt. Das besondere beim Photovoltaik Contracting ist vor allem der Umstand, dass der Strom im Regelfall ins öffentliche Stromnetz eingespeist und damit allen Strombeziehern in Form von Ökostrom zur Verfügung steht. Bei Bedarf kann der Strom auch selbst – beispielsweise zur Abdeckung des Strombedarfs im landwirtschaftlichen Betrieb – verbraucht werden. Hierbei entsteht wieder eine Situation, mit der der Contractingnehmer gewinnt: Eine fixierte Energievergütung im Stromabnahmevertrag, die sich über die gesamte Vertragslaufzeit nicht ändert garantiert perfekt kalkulierbare Energiekosten.











