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Der Rheinisch-Bergischer Kreis und die Stadt Bergisch Gladbach behindern Parteien bei der Kommunalwahl NRW

18.05.202013:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Rheinisch-Bergischer Kreis und die Stadt Bergisch Gladbach behindern Parteien bei der Kommunalwahl NRW
Parteien werden blockiert
Parteien werden blockiert

(openPR) „Die Kommunalwahl 2020 in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis kann nicht unter regulären Bedingungen stattfinden“ meint Tomás M. Santillán, Sprecher DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis. „Die Chancengleichheit und die Möglichkeit einer fairen Wahl wird vom Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Bergisch Gladbach nicht gewährleistet. Die Parteien und kleinere Wählervereinigungen werden sogar von den Verwaltungen behindert.“



DIE LINKE. begründet ihren harten Vorwurf damit, dass die Verwaltungen für die notwendigen Wahlversammlung bei der die Anwesenheit der Mitglieder erforderlich ist, keine Räume zur Verfügung stellen wollen. Die CoronaschutzverordnungNRW verbietet Versammlungen eigentlich und gibt nur zur Kommunalwahl Ausnahmegenehmigungen aus. Dafür müssen die Versammlungsteilnehmer in großen belüfteten Räumen im Abstand von 1,5 Meter sitzen. In Bergische Gladbach gibt es aber nur wenige Räume, die diese Voraussetzungen erfüllen. Die meisten davon sind in kommunaler Trägerschaft, wie z.b.: Bensberger Ratssaal, Kreistag, Aula oder Sporthallen in Schulen. Doch die Stadt Bergisch Gladbach und der Landrat verweigern den Parteien den Zugang zu diesen Räumen und verweisen auf privatwirtschaftliche Hallen, die aber sehr teuer sind. Bei ca. 50 TeilnehmerInnen bedeutet das für DIE LINKE. einen Kostenaufwand von deutlich mehr als 650,- € pro Versammlung. Andere Parteien im Kreis haben nach Auskunft der LINKEN genau das gleiche Problem.

Die Verwaltungen begründen ihre Verweigerung damit, dass sie Räume für ihre Zwecke benötigt. Tomás M. Santillán hält diese für vorgeschoben, denn Wahlen sind in einer Demokratie dringend notwendig und begründen erst das Existenzrecht der Verwaltungen. „Die Verwaltungen sind dazu verpflichtet für einen fairen und regulären Wahlverlauf zu sorgen und diesen nicht zu behindern. Insofern sind die Kommunalwahl und der dazugehörige Vorlauf auch ein Teil der „eigenen“ kommunalen Aufgaben und kann nicht künstlich von den Gremien abgetrennt werden, als hätte die Verwaltung nichts damit zu tun. Insbesondere dann, wenn solche hohen Auflagen gemacht werden, die die Durchführungen von Aufstellungsversammlung massiv beeinträchtigen.“ argumentiert DIE LINKE. DIE LINKE. zeigte sich bei der Anfrage zeitlich sehr felxibel und fragte auch nach Nutzung der Räume am Wochenende, an dem keine Gremein tagen und die Verwaltung eigentlich nicht arbeitet.

„Da wir drei Versammlungen für verschiedene Gliederungen im Keis benötigen, entsteht der Partei ein erheblicher finanzieller Schaden. Wir nehmen keine Spenden aus der Wirtschaft einnehmen, so wie es CDU, FDP, GRÜNE und SPD, und wir bezahlen ca. 2.000,- € nicht mal eben aus der Portokasse. Wir müssen dann im Wahlkampf auf Informationsmaterial verzichten.“ meint Santillan: „Ich vermutet hinter der Blockade der Räume ein eiskaltes Kalkül der CDU, denn diese wissen um diese Probleme und kämpfen mit unfairen und harten Mitteln, um andere Parteien oder auch Wählervereinigungen am Wahlantritt zu hindern. Die haben genug Spendengeld auf ihren Konten.“

Wählervereinigungen haben das zusätzliche Probleme, dass sie Unterschriften für den Wahlantritt sammeln müssen und dafür auf der Straße gehen müssen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich aber das Abstandgebot halten und da kann man das kaum nicht Sammeln. „Das wird auch zum Problem im Wahlkampf.“ setzt Santillan seine Kritik fort: „Ohne Kontakt mit den Bürgerinnern und Bürgern können kleine Parteien kaum Wahlkampf machen. Wir müssen mit den Menschen reden! Während CDU, FDP, SPD und auch GRÜNE mit ihren großen Spendeneinnahmen TV & Radiospots, große Plakate und Postwurfsendungen einkaufen werden, um einen kontaktlosen Wahlkampf zu machen, haben wir dafür nicht die Mittel. Wir können das Kontaktverbot so nicht kompensieren. Diese Wahl kann unter den jetzigen Bedingungen nicht regulär und fair durchgeführt werden.“

Klagewelle gegen Kommunalwahl

Da die kommunalen Verwaltungen die Parteien schon bei der Aufstellungen behindern, rechnet DIE LINKE fest damit, dass es zu massenweisen Klagen gegen diese Wahl kommen wird. Auch DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis will eine solche Klage nicht ausschließen und fordert von den Kommunen entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die einen regulären und fairen Wahlverlauf inkl. Vorlauf ermöglichen. Dazu fordert die Partei eine Verschiebung der Wahl mindestens um ein paar Wochen, um dann die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die wegen der COVID-19 Pandemie längst fehlen oder durch Terminverschiebung verändert haben. Eine Verschiebung würde mehr Zeit geben, um die Bedingungen zu schaffen, die es für alle fair gestaltet.

Für Bergisch Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis fordert Santillán ein zentrales und neutrales Raummanagement für Parteien und Wählervereinigungen Diese sollen für die Aufstellungsversammlungen kostenlose und geeignete Räume bereitstellen.

Auch möchte DIE LINKE. dass die Zahl der notwendigen Unterschriften, die DIE LINKE. nicht benötigt, da sie im Bundestag vertreten ist, deutlich gesenkt wird oder man ganz darauf verzichtet.

Da Straßenwahlkampf nur eingeschränkt möglich ist, sollten die Verwaltungen Basisinformationen für alle Wählerinnen und Wähler in einem Abstimmungsheft abdrucken (nach Schweizer Vorbild), in dem jede Partei oder Wählergemeinschaft eine Seite bekommt, auf der sie ihre zentralen Punkte vorstellen und erklären kann. Dieses sollte an alle Haushalte mit wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt werden.

„Die notwendigen Änderungen könnten im Landtag NRW beschlossen werden und bei einer Verschiebung der Wahl auch umgesetzt werden, um eine faire und reguläre Wahl zu ermöglichen. Wenn die Kommunen keine eigenen Räume bereitstellen wollen, müssen diese die Kosten der Parteien und Wählervereinigungen tragen, die durch die Anmietung von privaten Räumen entstehen. Wir werden Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz verlangen und diese auch einklagen, denn ohne die Auflagen und die Blockade durch die Verwaltungen wären unsere Kosten vertretbar und angemessen. Wir befürworten die Auflagen zum Schutz der Gesundheit. Das Geld wird uns aber im Wahlkampf fehlten, denn wir werden die zusätzlichen Mietkosten natürlich zeitnah bezahlen.“ endet Santillán.

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