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Haftstrafen für Diebe der Goldmünze "Big Maple Leaf"

29.04.202009:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Haftstrafen für Diebe der Goldmünze "Big Maple Leaf"
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Strafrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Strafrecht

(openPR) Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 20.02.2020 zum Aktenzeichen 509 KLs 41/18 nach dem spektakulären Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze "Big Maple Leaf" vor etwa drei Jahren aus dem Berliner Bode-Museum drei junge Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.



Aus der Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte Nr. 10/2020 vom 20.02.2020 ergibt sich:

Die Angeklagten im Alter zwischen 21 und 23 Jahren wurden wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu Jugendstrafen bis zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner hat das Landgericht die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 3,3 Mio. Euro angeordnet. Dies entspricht dem Goldwert der entwendeten Münze (der Objektwert beträgt etwa 3,75 Mio. Euro).

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten Wissam R., Ahmed R. und Denis W. den Diebstahl der Goldmünze gemeinsam sorgfältig vorbereitet haben. Denis W. habe sich kurz vor der Tat in dem Museum als Sicherheitskraft anstellen lassen und habe anschließend seinem Freund, dem Angeklagten Ahmed R., das nötige Insiderwissen vermittelt. Nach einigen "Probeläufen" sei Ahmed R. dann gemeinsam mit seinem Cousin Wissam R. und einem unbekannten dritten Täter in der Nacht des 27.03.2017 über ein zuvor von dem Angeklagten Denis W. geöffnetes Fenster in das Museum eingestiegen. Dort hätten sie die Goldmünze aus einer Vitrine mit Sicherheitsglas entwendet. Mittels eine Rollbrettes hätten sie die 100 Kilogramm schwere Goldmünze zum Fenster gefahren, sie auf die Bahngleise geschmissen und später unter Zuhilfenahme einer Schubkarre zu einem Fluchtfahrzeug transportiert.

Der ehemalige Sicherheitsmann Denis W. wurde vom Gericht als Mittäter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Gegen die Angeklagten Ahmed und Wissam R. verhängte das Gericht jeweils Jugendstrafen von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete die Einziehung des Wertersatzes an. Auf alle drei Angeklagten war nach Überzeugung des Landgerichts Jugendstrafrecht anzuwenden, da sie zur Tatzeit Heranwachsende waren und weiter Erziehungsbedarf im Sinne des Gesetzes bestehe. Bei allen drei hat das Landgericht die Schwere der Schuld als Voraussetzung zur Verhängung einer Jugendstrafe angenommen.

Das Tatgeschehen zeichne sich insgesamt durch eine besondere Dreistigkeit aus, so das Landgericht. Die Täter hätten gewusst, wo die Schwachstelle – das von der Alarmanlage abgekoppelte Fenster zu einer Umkleidekabine des Personals – zu finden gewesen sei und hätten diese bewusst ausgenutzt. Sie hätten auch damit gerechnet, von den Kameras der umliegenden Museen und der S-Bahn bei der Tat gefilmt zu werden. Sie hätten trotzdem nicht davor zurückgeschreckt, ein derart wertvolles und schwer verwertbares Ausstellungsstück zu erbeuten.

Zwar sei die Münze nie gefunden worden. Das Landgericht gehe anhand der aufgefunden Goldpartikel davon aus, dass sie zerteilt und eingeschmolzen wurde. Die Täter hätten jedoch eine Reihe von Spuren an den am Tatort verbliebenen Tatwerkzeugen hinterlassen, die letztlich zu ihrer Überführung ausreichend gewesen seien. So war an einem Seil und einem Türkeil jeweils entsprechende DNA gefunden worden. An den den Angeklagten R. zuzuordnenden Kleidungsstücken seien Goldpartikel von der Münze und Glassplitter von der Vitrine gefundenworden, zum Teil zusammen mit DNA. Erkenntnisse aus der Durchsuchung verschiedener Wohnungen und Fahrzeuge, ausgewertete Handydaten sowie die Bilder aus den Überwachungskameras hätten das Bild schließlich vervollständigt. Dem von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Gutachten eines Digitalforensikers hat das Landgericht dagegen keine eigene Beweiskraft zugemessen. Es enthalte zu viele Unwägbarkeiten.

Gegen den vierten Angeklagten Wayci R. sei die Beweislage für eine Verurteilung jedoch nicht ausreichend. Er wurde deshalb freigesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden frühestens in drei Monaten zur Verfügung stehen.

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