openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz

27.03.202010:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz
Corona Arbeitsrecht Stuttgart
Corona Arbeitsrecht Stuttgart

(openPR) Mit der Corona Krise ergeben sich viele Probleme im Arbeitsrecht.Wir beraten zu folgenden Themen: Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz
------------------------------

Corona Krise und das Arbeitsrecht in Stuttgart / Deutschland



Corona und Kurzarbeit

Das Wichtigste in Kürze:

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent vom Staat erstattet.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu einem Zeitraum vom 12 Monaten möglich.

Auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gilt, sie können in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf das Kurzarbeitergeld.

In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Diese Regelung ist neu und wurde speziell für die Corona-Krise erlassen.

Es muss ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bestehen.


Corona und Homeoffice

Ihr Chef möchte, dass Sie vorsichtshalber von Zuhause aus arbeiten?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen.
Er kann also nicht einseitig Arbeit von zu Hause aus anordnen, sondern es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Somit kann das Homeoffice nicht vom Arbeitgeber einseitig verordnet werden. Natürlich ist es sinnvoll in der augenblicklichen Situation und um Ansteckungen zu vermeiden, sich über die Möglichkeiten der Homeoffice-Arbeit grundsätzlich und vermehrt zu verständigen.

Einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann es nur anbieten. Der Arbeitgeber hat eine Pflicht seine Mitarbeiter zu schützen. Diese Pflicht gilt selbstverständlich auch in der Corona-Krise. Denkbar ist, dass in Ausprägung dieser Pflicht das Anbieten von Homeoffice für Mitarbeiter zwingend ist.


Kündigung wegen Corona Krise

Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

In der Regel werden in der Corona Krise Kündigungen wegen fehlender Aufträge oder gar erzwungenen Schließungen der Geschäfte und des Gewerbes ausgesprochen.

Auch bei betriebsbedingten Kündigungen muss die Sozialauswahl berücksichtigt werden.

Unter sozialen Aspekten muss der Arbeitgeber also abwägen, welchen Mitarbeiter er entlassen kann. In die Beurteilung fließen die Faktoren Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten ein.

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt.

Es ist das Arbeitsgericht am Ort der Arbeitsstelle zuständig. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG.

Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Wurden mehrere Kündigungen ausgesprochen, so muss gegen jede eine entsprechende Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Die Kündigungsschutzklage zielt auf die Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung.


Möchte der Arbeitnehmer eine Abfindung, so muss er ein Kündigungsschutzklage erheben.
Gerne übernimmt dies Rechtsanwalt Erath für Sie.

Corona und Insolvenz

Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung wurde mit dem neuen COVInsAG ausgesetzt

Die zentrale Vorschrift in Artikel 1 § 1 des COVInsAG lautet:

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a InsO und nach § 42 Absatz 2 BGB ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

Corona-Krise und Arbeitsrecht Hilfe in Stuttgart

Die Kanzlei Erath in Stuttgart hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um das Arbeitsrecht in der Corona-Krise. (https://ra-erath.de/kundigung_arbeitsrecht_stuttgart.htm)

Kanzlei Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 627 6699 2
Fax.:0711 627 6699 3
Mobil:0176 44445872




------------------------------

Pressekontakt:

Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart

fon ..: 0711 627 6699 2
web ..: http://www.ra-erath.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1081809
 863

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Erath

Bild: Anwalt Arbeitsrecht StuttgartBild: Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart
Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Kostenloses Erstgespräch bei Kündigung oder Probleme im Arbeitsrecht. Tel: 0176 44445872; Rechtsanwalt Erath ist bundesweit im Arbeitsrecht tätig. ------------------------------ Kündigung erhalten? Jetzt hilft in der Regel nur ein Gang zum Anwalt. Sind Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden, gibt es nur eine möglichw und sinnvolle Reaktion. Die Kündigungsschutzklage ! Das Wichtigste zur Kündigungsschutzklage zuerst: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang…
Bild: Beratung Arbeitsrecht Strafrecht StuttgartBild: Beratung Arbeitsrecht Strafrecht Stuttgart
Beratung Arbeitsrecht Strafrecht Stuttgart
Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie des Strafrechts in Stuttgart und bundesweit. Die Corona Krise wirft viele Fragen auf. Rechtsanwalt Erath hilft Ihnen bei der Lösung der Probleme. ------------------------------ Beratung im Arbeitsrecht und Strafrecht in Stuttgart und bundesweit. Die Kanzlei Erath berät Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen, in den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei Erath hat ihren Sitz in Stuttgart, ist jedoch überregional ausgerichtet und berät Unternehmen und Privatleute…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kündigungsschutz und Kurzarbeit in Zeiten von Corona, Anwalt informiertBild: Kündigungsschutz und Kurzarbeit in Zeiten von Corona, Anwalt informiert
Kündigungsschutz und Kurzarbeit in Zeiten von Corona, Anwalt informiert
… allein auf einen kurzfristigen wirtschaftlichen Rückgang des Umsatzes bzw. der wirtschaftlichen Aktivitäten berufen. Denn grundsätzlich zielt nämlich das deutsche Arbeitsrecht auf Bestandsschutz ab. D.h. bei einer rechtsunwirksamen Kündigung soll der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes …
Bild: Corona Strafrecht Stuttgart, Öffnungsverbot, Kontaktsperre, Corona EnkeltrickBild: Corona Strafrecht Stuttgart, Öffnungsverbot, Kontaktsperre, Corona Enkeltrick
Corona Strafrecht Stuttgart, Öffnungsverbot, Kontaktsperre, Corona Enkeltrick
… Sie sofort die Polizei zu Hilfe. -- Bitte beachten Sie auch unseren weiteren Artikel Corona und das Arbeitsrecht in Stuttgart. (https://www.connektar.de/recht-gesetz/corona-arbeitsrecht-stuttgart-kurzarbeit-homeoffice-kuendigung-insolvenz-86630) Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart Tel.: 0711 627 6699 2 Fax.:0711 627 6699 3 Mobil:0176 44445872www.ra-erath.dewww.verteidiger-stuttgart.de ------------------------------ Pressekontakt: Kanzlei …
Bild: Corona & Kurzarbeit: Legalbird bietet kostenlose RechtsanalyseBild: Corona & Kurzarbeit: Legalbird bietet kostenlose Rechtsanalyse
Corona & Kurzarbeit: Legalbird bietet kostenlose Rechtsanalyse
… Wie viel Geld bleibt mir? Sollte ich der Kurzarbeit zustimmen? Was passiert, wenn ich meinen Job verliere? Unsere Partneranwälte haben jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und beantworten in der Analyse zur Kurzarbeit all diese Fragen“, ergänzt Melanie Treude, Geschäftsführerin von Legalbird. Einfache Erklärungen zur rechtlichen Lage, Berechnung des …
Bild: Kurzarbeit in der Corona-Krise - Antragsteller sind zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtetBild: Kurzarbeit in der Corona-Krise - Antragsteller sind zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet
Kurzarbeit in der Corona-Krise - Antragsteller sind zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet
… Konzession. Unternehmer sind also gut beraten, alle Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Sollte es dabei zu Schwierigkeiten kommen, können im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte sie dabei unterstützen. Ebenso können sie beraten, wenn es bereits zu strafbaren Handlungen gekommen ist.https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/corona-und-kurzarbeit.html
Bild: Corona-Virus: Infektionsschutz für UnternehmenBild: Corona-Virus: Infektionsschutz für Unternehmen
Corona-Virus: Infektionsschutz für Unternehmen
… sondern auch Unternehmen zu seinen Opfern zählen wird. Dies ist im höchsten Maße bedauerlich, aber unvermeidbar. Gesprengte Lieferketten, stornierte Aufträge, Kurzarbeit, Verringerung der Akquisetätigkeit und vieles mehr werden manch ein Unternehmen zahlungsunfähig machen. Trotz aller Hilfspakete. Unternehmen müssen jetzt vorausschauend handeln. Unbedingt …
Bild: Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragenBild: Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragen
Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragen
… Zudem müssen Arbeitgeber ggf. tarifliche Regelungen, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder entsprechende Klauseln zur Kurzarbeit in den Arbeitsverträgen beachten. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber bei Fragen zur Kurzarbeit und anderen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Corona-Krise beraten.https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/corona-und-kurzarbeit.html
Bild: NEU: Webinare & Live Online TrainingsBild: NEU: Webinare & Live Online Trainings
NEU: Webinare & Live Online Trainings
… Krise bleibt dem Arbeitgeber unter Umständen nur die Möglichkeit der Kündigung. Diese ist rechtswirksam zu gestalten. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden die Folge sein. • LIVE Webinar: Kurzarbeit aktuell – Kurzarbeit richtig beantragen Termin: 16.04.2020 - 09:30 Uhr – 11.00 Uhr Durch das …
LV 1871 passt Stundungsregelungen für alle Tarife an
LV 1871 passt Stundungsregelungen für alle Tarife an
… alle Tarife die Stundungsregelungen an. ------------------------------ Die Corona-Krise kostet viele Menschen Geld und die Unsicherheit der Deutschen in Zeiten von Homeoffice, Betriebsschließungen und Kurzarbeit ist groß. Die Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft und prüfen daher, wo Geld gespart werden kann. Stundungsmöglichkeit für Versicherungsnehmer Die …
Bild: Beratung Arbeitsrecht Strafrecht StuttgartBild: Beratung Arbeitsrecht Strafrecht Stuttgart
Beratung Arbeitsrecht Strafrecht Stuttgart
Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie des Strafrechts in Stuttgart und bundesweit. Die Corona Krise wirft viele Fragen auf. Rechtsanwalt Erath hilft Ihnen bei der Lösung der Probleme. ------------------------------ Beratung im Arbeitsrecht und Strafrecht in Stuttgart und bundesweit. Die Kanzlei Erath berät Unternehmen und Privatpersonen in …
Coronavirus - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige
Coronavirus - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige
… Arbeitszeit durch das Coronavirus wesentlich eingeschränkt ist. Das kann z.B. bei ausbleibenden Lieferungen oder staatlichen Schutzmaßnahmen der Fall sein. Das Coronavirus wirft arbeitsrechtlich noch weitere Fragen auf, z.B. zur Kinderbetreuung und der Entgeltfortzahlung in solchen Fällen. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht ihren bei arbeitsrechtlichen …
Sie lesen gerade: Corona Arbeitsrecht Stuttgart, Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung, Insolvenz