(openPR) Die Neuerkrankungsfälle durch das sog. „Coronavirus“ steigen derzeit auch in Österreich dramatisch an. Im Sinne eines Notfallplanes verkündet die österreichische Bundesregierung fast täglich neue, zunehmend drastischere Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens bzw der Sozialkontakte mit dem Ziel, die derzeit exponentielle Zunahme der Corona-Fälle rasch wieder einzudämmen. Diese Nachrichten rund um das Coronavirus führen zu Unsicherheiten und Unklarheiten sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Die sich derzeit fast täglich verschärfenden Maßnahmen führen zu einer entsprechenden Verunsicherung in der Bevölkerung. Insbesondere stellen sich auch viele Fragen aus unternehmerischer und arbeitsrechtlicher Sicht.
Die wesentlichen Maßnahmen im aktuellen Notfallplan der österreichischen Bundesregierung lassen sich wie folgt skizzieren (Stand 12.3.2020):
- Verbot von Veranstaltungen mit über 100 Personen in geschlossenen Räumen bzw. Verbot von Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen. Auch in Lokalen sind grundsätzlich nur noch 100 Menschen pro Raum erlaubt.
- Schließung der Universitäten
- Schließung von Kindergärten und Schulen
- Aufruf an Arbeitgeber, Heimarbeit zu forcieren („Home Office“)
- Appell an die Arbeitgeber, Eltern von Kindern unter 14 Jahren nach betrieblicher Möglichkeit Sonderbetreuungszeiten zu gewähren
- Schließung öffentlicher Kultureinrichtungen (Theater, Museen etc)
- Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen
- Einreisestopp für Menschen aus Italien
- Reisewarnungen (weltweit!)
Unser Beitrag beantwortet dazu die folgenden brennenden Fragen:
- Welche Krankheiten sind meldepflichtig?
- Wer ist zur Meldung verpflichtet?
- Wo muss die Meldung erfolgen?
- Welche Konsequenzen hat die anzeigepflichtige Erkrankung eines Dienstnehmers für den Dienstgeber?
- Darf der Dienstgeber derzeit noch Dienstreisen ins Ausland anordnen?
- Darf ein Dienstnehmer einfach zu Hause bleiben bzw kann der Dienstgeber alle Arbeitnehmer nach Hause schicken?
- Pflegefreistellung für Kinder?
- Welche Maßnahmen muss der Dienstgeber treffen? Was sollten Dienstnehmer beachten?
- Darf ein Dienstgeber Untersuchungen/Kontrollen durchführen?
- Kann Kurzarbeit vereinbart werden?
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