(openPR) In dieser Woche ist über die sozialen Netzwerke nun der zweite Entwurf des umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes – GKV IPReG (vormals RISG) an die Öffentlichkeit durchgedrungen. Eine offizielle Meldung oder Information des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Thema gibt es bisher nicht. Vielleicht aus einem guten Grund: Aktuell und auch zukünftig können Betroffene auch beim zweiten IPReG-Entwurf keinesfalls aufatmen und werden im Zweifelsfall schlechter gestellt, als bisher.
Im Großen und Ganzen verfolgt auch der zweite Entwurf des geplanten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes – GKV IPReG (vormals RISG) konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen und den stationären Bereich zu stärken – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Begründet wird die Zielsetzung des IPReG nunmehr verstärkt mit dem Fachkräftemangel, der in den beiden vorangegangenen Entwürfen noch keinen wesentlichen Argumentationsbaustein darstellte. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige werden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein. Denn auch mit IPReG in Version II heißt es nach Einzelfallprüfung des Medizinischen Dienstes und Entscheidung des Kostenträgers für viele Betroffene sehr wahrscheinlich: Ab ins Pflegeheim!
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem ersten IPReG-Entwurf kurz zusammengefasst finden Sie hier:
https://www.gip-intensivpflege.de/news/detail/ipreg-version-ii/
Der nun seit 23 Wochen anhaltende Protest der Betroffenen und deren Interessenvertretern für den Erhalt der Selbstbestimmung scheint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und sein Ministerium wenig zu beeindrucken. Doch eines steht fest: Am Ende bedarf IPReG einer parlamentarischen Zustimmung. Die Betroffenen bauen entsprechend auf die Unterstützung des Koalitionspartner SPD und die der Opposition.












