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Abgasskandal bei Mitsubishi ? – Groß angelegte Razzia

23.01.202015:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Name Mitsubishi spielte im Abgasskandal bislang keine Rolle. Das hat sich seit dem 21. Januar 2020 geändert. Denn die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. rückten an und durchsuchten bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers. Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen, die Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 eingesetzt haben soll.

Es besteht der Verdacht, dass bei den Fahrzeugen eine Prüfstandserkennung eingesetzt wird. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, so dass im Prüfmodus die Grenzwerte eingehalten, im realen Betrieb aber verfehlt werden. „Solche Funktionen sind aus dem VW-Abgasskandal bekannt und stellen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Ermittlungen gegen Mitsubishi dauern zwar noch an, doch der Betrugsverdacht muss sehr ernst genommen werden. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 einen Neuwagen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 gekauft haben, sollen sich nach einem Aufruf der Staatsanwaltschaft als Zeugen bei der Polizei melden. Wurden bei ihren Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert, könnten nach Angaben der Ermittler sogar Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die geschädigten Käufer haben einen Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte den geschädigten Verbrauchern reihenweise Schadensersatz zugesprochen, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Das dürfe jetzt für Mitsubishi-Kunden ähnlich sein. „Wenn bei den Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, wurden die Käufer getäuscht. Bei Kenntnis von Abgasmanipulationen hätten sie das Fahrzeug sicher nicht gekauft, so dass sie nun gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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