openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn keine Teilzeitstelle vorhanden

22.10.201916:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn keine Teilzeitstelle vorhanden
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Sozialrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Sozialrecht

(openPR) Das Landessozialgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2019 zum Aktenzeichen L 5 R 226/18 entschieden, dass ein Versicherter einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens hat, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, auch wenn er gegenüber seinem Arbeitgeber keinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung oder Verringerung der Arbeitszeit gestellt hat.



Aus der Pressemitteilung des Landessozialgerichts Darmstadt Nr. 16/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich:

Ein 1959 geborener Bauzeichner ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Jahr 2012 wurde er aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung arbeitsunfähig und erhielt zunächst Krankengeld, anschließend Arbeitslosengeld. Der Versicherte, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Regelung ruht, beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung, da er nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten könne. Die Rentenversicherung gewährte ihm allerdings lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie verwies darauf, dass er gegenüber seinem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit geltend machen müsse. Der erkrankte Versicherte verwies darauf, dass sein Arbeitgeber erklärt habe, keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können.

Das SG Gießen hatte der Klage stattgegeben. Gegen die Entscheidung legte die Rentenversicherung Berufung ein.

Das LSG Darmstadt hat die Berufung zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts hat der Versicherte einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, da der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (sog. Arbeitsmarktrente). Versicherte hätten einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen sei, der Versicherte also praktisch nicht damit rechnen könne, dass sich ihm eine Gelegenheit zur entgeltlichen Nutzung seiner reduzierten Arbeitsfähigkeit biete. Eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes liege nach jahrzehntelanger ständiger Rechtsprechung des BSG vor, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch die Agentur für Arbeit dem Versicherten innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten könnten. In der Praxis sähen die Rentenversicherungsträger allerdings bislang wegen der geringen Vermittlungschancen grundsätzlich von einer Prüfung im Einzelfall ab.

Nicht verschlossen sei der Arbeitsmarkt, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz tatsächlich innehabe und daraus Arbeitsentgelt beziehe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall, da das konkrete Arbeitsverhältnis ruhe. Auch sei dem Versicherten von seinem Arbeitgeber kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten worden.
Dass der Versicherte eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht beantragt habe, stehe dem Anspruch auf Vollzeitrente nicht entgegen. Zwar kämen gesetzliche und tarifvertragliche Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung in Betracht, soweit eine solche für den Arbeitgeber zumutbar sei bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstünden. Auf diese arbeitnehmerrechtlichen Ansprüche könne sich die Rentenversicherung jedoch nicht berufen. Dem Versicherten obliege weder eine gesetzliche noch eine ungeschriebene Mitwirkungspflicht, diese Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend zu machen. Das Verhalten des Versicherten sei auch nicht rechtsmissbräuchlich.

Das LSG Darmstadt hat die Revision zugelassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1065094
 612

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn keine Teilzeitstelle vorhanden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Berufs- oder erwerbsunfähig?Bild: Berufs- oder erwerbsunfähig?
Berufs- oder erwerbsunfähig?
… auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsanfänger, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können im Fall der Erwerbsminderung (z.B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) ebenso keine …
Bild: Höhere Rente im Anschluss an ErwerbsminderungsrenteBild: Höhere Rente im Anschluss an Erwerbsminderungsrente
Höhere Rente im Anschluss an Erwerbsminderungsrente
Gesetzliche Klarstellung ermöglicht Neuberechnung von Altersrente, wenn diese sich an eine Erwerbsminderungsrente anschließt. Zurechnungszeiten aus der EM-Rente sind auch bei Zusammentreffen mit Sozialleistungsbezug bei der Altersrente als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Für Rentner, die zuvor eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben wurde …
Bild: Staatliche Leistungen bei ErwerbsunfähigkeitBild: Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
… (von mindestens fünf Jahren) erfüllt, könnte im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt werden. Pro Jahr stellen aktuell rund 400.000 Personen einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Bewilligt werden davon allerdings nur rund 40 Prozent. Dabei wird von der Rentenversicherung zuerst geprüft, ob und wie lange man noch in der Lage ist, …
Bild: Staatliche Leistungen bei ErwerbsunfähigkeitBild: Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
… (von mindestens fünf Jahren) erfüllt, könnte im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt werden. Pro Jahr stellen aktuell rund 400.000 Personen einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Bewilligt werden davon allerdings nur rund 40 Prozent. Dabei wird von der Rentenversicherung zuerst geprüft, ob und wie lange man noch in der Lage ist, …
Bild: Trotz Berufsunfähigkeit den eigenen Lebensstandard halten könnenBild: Trotz Berufsunfähigkeit den eigenen Lebensstandard halten können
Trotz Berufsunfähigkeit den eigenen Lebensstandard halten können
… kann. Bereits vor acht Jahren hat die Bundesregierung die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle nach dem 01.01.1961 Geborene abgeschafft und die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Sehr genau sollte man registrieren, dass die Bundesregierung von einer Erwerbsminderung spricht, während private Anbieter gezielt eine Berufsunfähigkeit versichern. …
Bild: Rente: Zwei Klassen beim HinzuverdienstBild: Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst
Rente: Zwei Klassen beim Hinzuverdienst
… Restleistungsvermögens weiterarbeiten, werden dieser Personengruppe stärkere Daumenschrauben beim erzielbaren Einkommen angelegt. „Das ist unverständlich und inkonsequent“ betont Neumann.Wer volle Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nämlich künftig maximal nur 3/8-tel von 14/12-teln der Bezugsgröße dazu verdienen dürfen. Das sind derzeit rund 1.439 …
Bild: Deutschland: Duales Ausbildungssystem das ErfolgsmodellBild: Deutschland: Duales Ausbildungssystem das Erfolgsmodell
Deutschland: Duales Ausbildungssystem das Erfolgsmodell
… darauf überhaupt zu erlangen. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbstständige erhalten häufig gar kein Geld. Die Gesetzgebung hat festgelegt, dass eine Erwerbsminderungsrente Arbeitnehmer in der Regel nur erhalten, wenn mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Weiterhin müssen in den letzten fünf Jahren vor …
Bild: Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?Bild: Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?
Die Erwerbsminderungsrente – Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?
… rechtfertigen. Das Gericht führt weiter aus, dass nach der Gesetzesbegründung die Kürzung dazu dienen soll, ein spekulativ unterstelltes Ausweichen der Versicherten in die Erwerbsminderungsrente wegen der Rentenabschläge bei vorzeitigen Altersrenten zu verhindern. Allerdings kommt – so die Begründung der Richter – ein solches "Ausweichen" aber frühestens …
Bild: Ohne Berufsunfähigkeits-Versicherung fast schutzlos - Knapp die Hälfte aller jungen Männer wird berufsunfähigBild: Ohne Berufsunfähigkeits-Versicherung fast schutzlos - Knapp die Hälfte aller jungen Männer wird berufsunfähig
Ohne Berufsunfähigkeits-Versicherung fast schutzlos - Knapp die Hälfte aller jungen Männer wird berufsunfähig
… Rente oder nur eine geringe Zahlung, die oft nicht einmal zur Grundsicherung langt. Begriffe: Die sogenannte EU-Rente, die Erwerbsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente gibt es nicht mehr. Seit 2001 existiert nur noch die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Voraussetzung für Leistung: Die gesetzliche …
Verbesserte Erwerbsminderungsrente bleibt lückenhaft
Verbesserte Erwerbsminderungsrente bleibt lückenhaft
Trotz verbesserter Erwerbsminderungsrente bleibt der gesetzliche Schutz dürftig. Jeder Vierte muss seinen Beruf vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Auf was man bei der Einkommensabsicherung achten sollte, erklärt die uniVersa. Zum Jahresbeginn wurde die Zurechnungszeit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Neurentner verbessert. Durch …
Sie lesen gerade: Volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn keine Teilzeitstelle vorhanden