(openPR) Hamburg, 22.10.2019
Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) von Produkten im Bereich Boden- und Wandbeläge befinden sich die Hersteller derzeit in einer komplexen Situation. Besonders schwierig wird es, wenn es um die Regelungen von gesundheitsrelevanten Produkteigenschaften geht.
Die derzeit vorherrschende Frage ist, wie die Sicherheit der Bauprodukte für Innenräume weiterhin nachgewiesen werden kann. Eine Möglichkeit ist ein TAB-Gutachten (TAB - Technical Assessment Body). Hiermit können Angaben zu Leistungsmerkmalen in Bezug auf die Bauwerksanforderungen festgehalten werden. Sie gelten als Nachweis der Verwendbarkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich zur Leistungsbeschreibung im Rahmen der CE-Kennzeichnung für die in der MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) definierten Anforderungen an bauliche Angaben bezüglich des Gesundheitsschutzes.
Kurz gesagt, es erlaubt den Herstellern, die Leistungsmerkmale für den Gesundheitsschutz neu zu bewerten und damit die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen zu schlagen.
Die Kiwa stellt als unabhängige - nach Artikel 30 der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) legitimierte - Stelle, nach eingehender Prüfung der Nachweise der Leistungsmerkmale, TAB-Gutachten aus. Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit im Produktionsprozess und der Rückverfolgbarkeit des Produktes kann im Sinne der Bauaufsichten eine Fremdüberwachung implementiert werden.
Nach Auffassung des deutschen Bauordnungsrechtes fand der Bereich Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz von Bauprodukten in Aufenthaltsräumen über die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung nur ungenügend Berücksichtigung. Für definierte Produkte wurden daher zusätzlich gesundheitsrelevante Produkteigenschaften (z. B. VOC-Emissionsverhalten oder der Einsatz gesundheits- und umweltschädigender Stoffe) bauaufsichtlich über das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) geregelt.
Der Anwendungsbereich galt u. a. für
• textile und elastische Bodenbeläge (EN 14041),
• Parkette (EN 14342),
• Bodenbeschichtungen (EN 13813) und
• verwandte Gewerke, aber auch für
• Wandbeläge (EN 15102).
Vorwiegend wurden diese Produkte durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) geregelt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-100/13 vom 16.10.2014 wurde die Praxis der Doppelkennzeichnungen jedoch für unzulässig erklärt. Bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahr 2016 verlängerten viele Hersteller daher die abZs ihrer Produkte. Demnächst läuft auch deren Gültigkeit ab und sie sind nach derzeitiger Rechtslage nicht verlängerbar. Eine Herangehensweise in Bezug auf Produktneuentwicklungen wurde zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls nicht eindeutig festgelegt, ist nun aber mit den TAB-Gutachten als wirksames Instrumentarium abgedeckt.
Die Zusammenarbeit der Kiwa – als Experten für TAB-Gutachten und Inspektionen – mit dem eco-INSITUT als kompetenter Partner für VOC-Analytik, schafft eine Möglichkeit, den Gesundheitsschutz in Innenräumen effizient und sicher zu gestalten.












