(openPR) Das Landgericht Stuttgart (AZ 23 O 127/18) verurteilt die Daimler AG zu Schadenersatz. Das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zwingt Daimler zum Rückruf.
Daimler muss nunmehr Fahrzeuge zurückrufen und hier ist neu: Schadensersatzklagen die Mercedes betreffen, haben nach Entscheidungen von Landgerichten (Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) und Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18)) auch ohne einen Rückruf Erfolg!
Schadenersatz – Rückgabe des Fahrzeugs
Sie können im Rahmen des Schadenersatzanspruchs Ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.
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Von diesem Dieselskandal sind mehr (Diesel- und Benzin-!) Autobesitzer betroffen, als gedacht, denn, stellen Sie sich vor, Sie sind zu Besuch in einer Stadt, in der genau dieses Dieselverbot gilt und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle: Allein in Stuttgart gab es seit Februar bis zum Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen.
Aber auch wenn ihr Auto nicht direkt von der Rückrufaktion betroffen ist, haben auch Benzin- und Dieselfahrzeugbesitzer die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Denn so gibt es zahlreiche fehlerhafte KFZ-Darlehens- und Leasingverträge, wie das LG München I (AZ 10 O 9743/18) zum Sixt Leasing entschied; LG Koblenz am 09.07.2019 (AZ: 8 O 111/19) die Mercedes-Benz Leasing GmbH Stuttgart verurteilte.
Auch Opel muss Hunderttausende Benzin-Autos zurückrufen.
Das Kraftfahrtbundesamt hat einem Medienbericht zufolge gegen Opel einen Zwangsrückruf für Benziner-Modelle wegen zu hoher Abgaswerte verhängt.
Auch zahlreiche Autos von Porsche und Audi verstoßen gegen die Abgas-Richtlinien. Das geht aus Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.
Dies zeigt ebenfalls, dass immer mehr Fahrzeuge und Hersteller von dem Skandal betroffen sind.
Sie können Ihre Ansprüche kostenlos geltend machen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – welche in manchen Fällen auch noch nachträglich abgeschlossen werden kann bzw. mittels Prozesskostenhilfe. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: https://www.diesel-auto-opfer.de




