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E-Zigarettenverbände veröffentlichen Selbstverpflichtung zu Werbe-Leitlinien

15.05.201913:03 UhrVereine & Verbände
Bild: E-Zigarettenverbände veröffentlichen Selbstverpflichtung zu Werbe-Leitlinien

(openPR) Berlin – Es ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens, dass E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten. Für erwachsene Raucher ist die E-Zigarette eine potenziell risikoreduzierte Alternative zum Tabakkonsum – doch der Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist dies laut repräsentativen Umfragen nicht bewusst.

In anderen Europäischen Ländern, z.B. Großbritannien, den Niederlanden, Belgien oder Frankreich, werden E-Zigaretten durch staatliche Kampagnen gefördert und die Vorteile gegenüber Tabakrauch klarer kommuniziert als bei uns. In Deutschland findet ein Großteil der Aufklärungsarbeit über Werbung statt. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen der E-Zigarettenwirtschaft über die Vorteile des Umstiegs auch werblich informieren können.

Wie offizielle deutsche Studien zeigen, werden E-Zigaretten in Deutschland fast ausschließlich von erwachsenen Verbrauchern genutzt, die vorher geraucht haben. Um bei der wichtigen Aufklärungsarbeit zum Potenzial der E-Zigarette sicherzustellen, dass auch in Zukunft Nichtraucher und Jugendliche nicht angesprochen werden, haben der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) heute einen Werbekodex für verantwortungsbewusste E-Zigarettenwerbung veröffentlicht. Damit wollen die Verbände auch gegenüber der Öffentlichkeit ein starkes Zeichen der Selbstverpflichtung ihrer Branche setzen. In dem aus elf Punkten bestehenden Werbekodex nimmt insbesondere der Jugendschutz eine zentrale Rolle ein.

Keine an Jugendliche gerichtete Werbung
Das Mindestalter der in E-Zigarettenwerbung agierenden Personen soll auf 30 Jahre festgelegt werden. Auf Veranstaltungen oder in Einrichtungen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen besucht werden, sowie in einem Umkreis von 100 Meter um Schulen, darf nicht geworben werden. Darüber hinaus verzichtet die E-Zigaretten-Branche auf Werbung, in der Zeichentrickfiguren oder andere fiktionale Charaktere vorkommen, die das Interesse von Jugendlichen und Kindern wecken könnten.

Werbung für E-Zigaretten sollte deutliche Hinweise enthalten, dass diese ausschließlich für erwachsene Raucher bestimmt ist. Bilder und Botschaften, die den Eindruck erwecken, dass E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich wären, sind nicht zulässig. Die Verbände streben die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums an, von dem die Einhaltung der Richtlinien geprüft wird.

Im Übrigen ist das Thema Jugendschutz der Branche schon lange ein wichtiges Anliegen: Bereits 2011, also fünf Jahre vor Inkrafttreten des erneuerten Jugendschutzgesetzes, hat sich ein Großteil der Branche selbst dazu verpflichtet, E-Zigaretten nicht an Jugendliche zu verkaufen.

Stimmen der Verbände
Michal Dobrajc, erster Vorsitzender des VdeH: „E-Zigaretten sind ein potenziell lebensrettendes Produkt für erwachsene Raucher – Werbung ist notwendig, um Raucher über diese Tatsache aufzuklären und zum Umstieg auf diese weniger schädliche Alternative zu animieren. Dies muss jedoch verantwortungsbewusst geschehen und ich freue mich darüber, dass beide deutschen Fachverbände sich gemeinsam auf vernünftige Leitlinien dafür geeinigt haben.”

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Die Branche ist sich der Verantwortung bewusst, die sie beim Verbraucher- und Jugendschutz trägt. Der Werbekodex ist ein wichtiges Instrument zur Regulierung von Händlern und Herstellern. Werbung für E-Zigaretten sollte in diesem klar gesteckten Rahmen erlaubt sein, damit erwachsene Raucher gezielt erreicht und zum Umstieg motiviert werden können.”

[1] https://www.aerzteblatt.de/callback/image.asp?id=90342
[2] Kotz, Daniel et al.. "The Use of Tobacco, E-Cigarettes, and Methods to Quit Smoking in Germany: A Representative Study Using 6 Waves of Data Over 12 Months (the DEBRA Study)." Deutsches Ärzteblatt International 115.14 (2018): 235.

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