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Kein Ende der staatlich sanktionierten Raubritterei - dem Abmahnunwesen - in Sicht!

26.04.201910:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier sehr schnell sehr reich werden.



Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. oder Autohäuser durch den DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

..und die Gerichte?

Straftäter müssen zum Teil wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Gerichte angeblich überlastet sind und nicht im vorgeschriebenen Zeitfenster tätig werden können. Bei Abmahnungen dagegen, hat man binnen Stunden „für Recht“ gesorgt.

Gerichte und ihre Urteile zu kritisieren ist in Deutschland ein No Go. Insbesondere wenn es um Verlautbarungen des Gottvaters der deutschen Justiz, den BGH Bundesgerichtshof geht.

„Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

***

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Recht und Urteil sind oft zweierlei. BGH: Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiterkassieren.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.

Der umstrittene Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« darf voraussichtlich weiter Unternehmen abmahnen und abkassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute nach ersten Beratungen verkündet.

Ein Autohändler aus Fellbach bei Stuttgart hatte unterstützt von der KfZ-Innung Stuttgart geklagt. Die DUH betreibe Rechtsmissbrauch, wenn sie Autohändler abmahne. Denn der Verein habe es vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen. Die DUH mahne pro Woche 30 Verstöße ab und führe rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. 2,2 Millionen Euro betrug laut DUH das »Betriebsergebnis« allein im Jahr 2017. 2015 und 2016 waren das immerhin fast fünf Millionen Euro. Um Verbraucherschutz gehe es der DUH also nicht.

Der Autohändler weigerte sich, auf eine Abmahnung hin zu zahlen. Die Vorinstanzen gaben jedoch dem Abmahnverein Recht, das Oberlandesgericht Stuttgart ließ Revision beim BGH zu. Doch jetzt sehen die BGH-Richter kein rechtsmissbräuchliches Verhalten und keinen Anlass, die Klagebefugnis infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in Karlsruhe sagte. Das Urteil mit Begründung wird in den nächsten Wochen verkündet.

Alles rechtens also. Ein anderer Spruch aus Karlsruhe wäre auch eine echte Überraschung gewesen. Gleichzeitig wären damit auch die engen Verflechtungen zwischen DUH, Ministerien und Umweltbundesamt ins Wanken geraten.

Es ist nicht erstaunlich, dass der BGH der DUH ihr Millionengeschäft nicht versalzen wollte. DUH-Leute schleichen sich inkognito in Autohäuser und überprüfen, ob CO2 Verbrauchsangaben groß genug zu lesen sind. Stehen die zum Beispiel in zu kleiner Schrift auf den Tafeln neben Autos, mahnt die DUH ab. Sie verschickt dazu Unterlassungserklärungen, die die Autohändler unterschreiben sollen. Das kann richtig teuer für den Autohändler werden. »Ökologische Marktüberwachung« nennen die DUH-Leute ihr einträgliche Geschäft. Das finanziere neben den satten Gehältern von DUH-Geschäftsführer Resch & Co auch den Kampf für saubere Luft, das sei letztlich im Sinne der Verbraucher.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.

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