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Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?

Bild: Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?
Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der CITYAGENTUR
Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der CITYAGENTUR

(openPR) Wer zählt überhaupt als Grenzgänger und wie ist die Krankenversicherung für diese geregelt? Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen verfügt mit ihrer Grenzgänger-Beratungsstelle Die CITYAGENTUR über die entsprechende Expertise, um diese Fragen zu beantworten.



Grundsätzlich gilt als Grenzgänger, wer eine Arbeitsstelle in einem anderen Land als dem Wohnsitz hat. Also Pendler über die Grenze von Wohnsitz zu Arbeitsplatz. Im Südwesten Deutschlands gehen beispielsweise viele Grenzgänger in die Schweiz. Doch wie ist die Krankenversicherung für Grenzgänger geregelt? Je nachdem, in welchem Land man wohnt und wohin gependelt wird, gelten verschiedene Regeln.

Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH, zu der auch die Grenzgänger-Beratungsstelle Die CITYAGENTUR gehört, erläutert hierzu am Beispiel der Schweiz: “Grundsätzlich gibt es für Grenzgänger in die Schweiz drei verschiedene Möglichkeiten, sich zu krankenversichern: Zum einen gibt es das sehr beliebte und attraktive Krankenversicherungsmodell Euroline. Die beiden anderen Möglichkeiten sind die deutsche gesetzliche Krankenkasse und die deutsche private Krankenversicherung.“

Das Modell Euroline ist eine Kombination aus Schweizer gesetzlicher Krankenkasse mit Ergänzungsschutz in Deutschland. Die Leistungen in Deutschland beschränken sich auf die allgemeinen gesetzlichen Leistungen. Die Leistungen in der Schweiz gelten gemäß dem Krankenversicherungsgesetz. „Dabei besteht eine grundsätzliche so genannte Franchise von 300 Schweizer Franken und ein Selbstbehalt von zehn Prozent bis maximal 700 Schweizer Franken“, erklärt Zeller weiter.

Bei der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag prozentual nach dem schweizerischen Bruttoeinkommen (umgerechnet in Euro). Der Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze 2018 liegt hier bei monatlich 4.950 Euro. Bei den Leistungen übernimmt eine deutsche gesetzliche Krankenkasse beispielsweise bei Arznei-, Verbands-, Heil- oder Hilfsmitteln 100 Prozent, wobei der Grenzgänger teilweise eine Zuzahlung tätigen muss.

„Die deutsche private Krankenversicherung ist – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – kein Zweig der Sozialversicherung und somit auf freiwilliger Basis. Hier richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Eintrittsalter, wobei der Beitrag pro Kopf zu berechnen ist. Die Leistungen sind für den Grenzgänger frei wählbar. Er hat die Wahl zwischen einer günstigen Regelversorgung und einer wunschgerechten Zubuchung unterschiedlicher Leistungen“, so Rainer Zeller und weiter: „Als Experten mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, erstellen wir für Grenzgänger ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit umfassendem Schutz und vielen Zusatzleistungen.“

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